AFuV

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Die Abkürzung „AFuV“ steht für „Amateurfunkverordnung“. Dies ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die rechtlichen und technischen Bestimmungen für den Amateurfunkbetrieb festlegt. Die AFuV legt unter anderem die Bedingungen für die Zulassung von Funkamateuren, die Nutzung von Frequenzbändern, die Sendeleistung und technische Anforderungen an Amateurfunkanlagen sowie die Betriebsregeln im Amateurfunk fest. Sie dient dazu, den Amateurfunkbetrieb in Deutschland zu regulieren und sicherzustellen, dass die Funkamateure die gesetzlichen Bestimmungen und technischen Anforderungen einhalten.

Lesezeit ca.: 1 min. - Erstellt am: 10.09.2023 - ID: 5943

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