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was ist Amateurfunk

Amateurfunk ist ein von privat Personen betriebenes Hobby, mit dem man bei entsprechender Ausrüstung rund um die Welt funken kann.
Es ist für technik versierte und interessierte, welche gerne mal Ihre Geräte selber bauen modifizieren oder einfach nur gerne funken.
Amateurfunk ist ein Hobby mit dem man wesentlich mehr machen darf als z.B. ein CB Funker. Um Amateurfunk betrieben zu können musst du eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen. Diese erteilt dir bei bestandener Prüfung eine Lizenz.

Der Amateurfunker ist auch in vielen gemeinnützigen Bereichen tätig und unterstützt gerne bei Katastrophen oder Veranstaltungen.

was brauch ich für Amateurfunk

Außer die entsprechenden Geräten ist es verpflichtend eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur abzulegen (vergleichbar mit dem Autoführerschein).
Jeder Funkamateur (auf der ganzen Welt) erhält ein eindeutiges Rufzeichen zugewiesen.

Es gibt zwei Lizenzarten:

Klasse A
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750W PEP. Rufzeichenpräfix: DB, DC, DD, DG, DF, DH, DJ, DK, DL, DM Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.

Klasse E
Zugang zu einigen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100W PEP im Kurzwellen-Bereich, 75W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich und 5W PEP im 10 GHz Amateurband. Rufzeichenpräfix: DO Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz. Die Klasse E dient als Einstiegsklasse; es werden in der Prüfung für das Amateurfunkzeugnis Grundkenntnisse im technischen Bereich geprüft. Bei Gesetzeskunde und Betriebstechnik sind die Prüfungen für Klasse A und E identisch.

was bringt uns Amateurfunk

Heute ist die Funktechnik im allgemeinen nicht mehr weg zu denken, egal ob Handy, WLAN etc. Viele wichtigen Erfindungen oder Weiterentwicklungen in diesen Bereichen wurden von Amateurfunker gemacht.

was ist der Unterschied zwischen CB-Funk und Amateurfunk

CB Funk darf gegenüber dem Amateurfunk ohne eine Lizenz betrieben werden. Dieser ist aber relativ stark eingeschränkt, wodurch nur wenige Frequenzen / Kanäle gibt und die Reichweite sehr eingeschränkt ist.

Außerdem gibt es noch die FREENET Frequenzen.

Frage zur Rechtslage: Ist der Betrieb eines Afu Funkgerät nur zum mithören ohne Lizenz erlaubt?

Hier die Antwort der BNetzA:

(März 2016) Zitat einer Mail: Original

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstelle finden sich im Amateurfunkgesetz (AFuG) und der dazugehörigen Amateurfunkverordnung (AFuV).
Hiernach ist für die Teilnahme am Amateurfunkdienst (AFuV § 9 Abs. 1) und zur Nutzung der Amateurfunkanlage (AFuV § 9 Abs. 2) eine Zulassung unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Amateurfunkrufzeichens erforderlich. Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann (AFuV § 2 Abs. 3). Die Verordnung regelt also nur den Betrieb einer Amateurfunkstelle, der Besitz und das betriebsbereite Errichten einer Amateurfunkstelle sind nicht reglementiert.
Ferner heißt es in der AFuV § 9 Abs. 5: Für den Empfang von Aussendungen ist eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht erforderlich. Demzufolge dürfen Sie eine betriebsbereit errichtete Amateurfunkstelle zum Empfang von Aussendungen auch tatsächlich in Betrieb nehmen. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass eine missbräuchliche Nutzung der Amateurfunkstelle ausgeschlossen ist (AFuV § 16 Abs. 9). Jeder Sendebetrieb (auch kurzzeitig oder zu Testzwecken) stellt nicht nur einen Verstoß gegen das AFuG, sondern auch gegen andere Rechtsvorschriften (z.B. Telekommunikationsgesetz) dar und kann rechtlich geahndet werden. Im Falle einer Überprüfung Ihrer Funkstelle durch hierzu befugte Personen liegt es an Ihnen, plausibel zu erklären, dass Sie die Funkanlage nur rechtmäßig betrieben haben.

Beachten Sie bitte, dass die allgemeine Empfangserlaubnis nur für Aussendungen des Amateurfunks besteht. Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden (außer in Notfällen) (§ 89 Telekommunikationsgesetz).

Wenn Sie bereits vor Erwerb einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Sendebetrieb durch führen wollen, so können Sie dies unter Anleitung und Aufsicht eines hierzu berechtigten Funkamateurs tun. Der ausbildende Funkamateur (nicht der auszubildende Anwärter) benötigt hierzu neben seiner individuellen Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ein Ausbildungsrufzeichen, welches bei der Bundesnetzagentur beantragt werden kann. Der Ausbildungsfunkbetrieb kann auch an Ihrer Amateurfunkstelle erfolgen, die Anwesenheit des auszubildenden Funkamateurs ist jedoch schriftlich (Stationstagebuch) festzuhalten (§ 12 AFuV).

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Bürger

Bundesnetzagentur
Außenstelle Dortmund
Leiter Dienstleistungszentrum 10
(Amateurfunkverwaltung)
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund

Tel.: (0231) 9955 – 214
E-Mail: Dort10-Postfach@BNetzA.de

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http://www.miklor.com/uv5r/UV5R-FAQ.php/

Was ist Echolink

Echolink ist eine Technik die es Funkamateuren ermöglicht spezielle Relais die über Echolinkanbindung verfügen weltweit anzusprechen. So kann man mittels lokalem Relais auf UKW z.b. nach Australien oder Amerika funken. Dabei wird das Funksignal vom lokalen Relais empfangen, und dann über das Internet zum einen oder mehreren angewählten Echolink-Gateways weitergeleitet und ausgesendet. Der Funkkontakt findet also teilweise im Internet statt und man kann auch mittels spezieller Software ohne Funkgerät zu einem Echolink-Relais verbinden, was ich hier aber nicht erklären werde.

DCS / Digital Coded Squelch

Digital Coded Squelch (DCS) (englisch für „digital kodierte Rauschsperre“) ist ein Selektivrufverfahren, das die Bildung von Benutzergruppen auf einer gemeinsamen Trägerfrequenz im Sprechfunk, ermöglicht. Das Funktionsprinzip ist identisch mit dem von CTCSS, die technische Umsetzung unterscheidet sich jedoch grundlegend.

CTCSS

Die Funktion CTCSS (englisch Continuous Tone Coded Subaudio Squelch oder englisch Continuous Tone Coded Squelch System) (Subton-Squelch-Verfahren; Entstörungscode) erlaubt das gezielte Auswählen bestimmter Funkgeräte innerhalb eines ausgewählten Funkkanals. Beim Senden wird vom Anrufer bei analoger Audioübertragung ein Pilotton mitgesendet, auf den nur die Empfangsgeräte reagieren, die auf diesen Tonruf programmiert sind. Beim Ankommen des Erkennungstons werden sie dann den Empfang zum Mithören öffnen. CTCSS erlaubt es, dass sich verschiedene Benutzergruppen ein und dieselbe Sendefrequenz teilen, (z. B. denselben PMR-Funkkanal), ohne dass sie Gespräche der jeweils anderen Benutzergruppen mit anhören müssen.
PTT ID Video: https://www.youtube.com/watch?v=I6HKx_QBJgU

ANI / PTT ID

ANI (Automatische Nummeridentifikation) auch bekannt als PTT ID, eine ID die bei der PTT Funktion mit übermittelt wird, wenn der PTT Knopf gedrückt oder losgelassen wird. Diese ID zeigt welches Gerät geloggt wird.

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