28 Einträge
Hallo Conny,
sehr informative Seite hast Du gebaut. Über verschiedene goo... Anfragen bin ich schon öfter hier gelandet. Finde ich total Klasse. Unsere Truppe kommt aus dem Jedermann Funk, einige sind mittlerweile Amateurfunker, andere bereiten sich gerade auf die Prüfung im Frühjahr vor. Daher habe ich unsere Website auch gerade neu gestaltet, bzw noch dabei und einen neuen Namen hat unsere Truppe auch bekommen. Neben FT8 und JS8 nutzen wir hauptsächlich Sprachfunk.
Wir bleiben am Ball. Ich selbst freue mich im Frühjahr nach bestandener Prüfung auf das Brandmeister Netzwerk.
Bitte mach weiter so mit Deiner Seite,
das Thema Funk ist immer spannend.
Liebe Grüsse aus dem Hildesheimer Raum.
Adsche
Eine sehr informative Seite ! Vielen Dank Grüße aus Sonneberg JO50OI55
DO2TLS 73
Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019[2] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst. So wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m wurde aufgehoben. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind jedoch weiterhin lediglich 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.
73 de Ulli
Hallo Conny
Ich "arbeite" eigentlich (QRL-Erfahrung) mehr in den höheren Bereichen ab 23cm aufwärts, Schwerpunkt Bildübertragung (ATV und Multi-Mode Relais) und seit Novellierung der AFuV 2005 (Klasse C & Kentnisse B -> Klasse 1) auch "endlich" (CW war nie mein Ding) KW-Sendebetrieb in SSTV/FAX RTTY und SSB. Seit meiner Lizensierung 6/89 war mein erstes "Gerät von der Stange" ein alter FT-101 von 1970 auf FM erweitert plus selbstgebautem 10m/2m-Transverter für die 144,750 (ATV-Rückmeldung) und deshalb kenne ich mittlerweile die gesamte "101-Line" in- und auswendig, deshalb muß ich nach diesem langen Roman auch mal meinen Senf dazugeben:
1) Das FT-101ZD verwendet eine PLL...
NÖ! Nur analoger (TK-)VFO und Quarze!
2) Automatische Antennentuner (ATU)...
NÖ! Regler "Plate & Load", Z=25-200R!
3) Eingebauter CW-Keyer...
NÖ! der muß extern in die Key-Buchse!
ansonsten: Sehr gut gemachte Seite!
Ich arbeite sehr gerne mit meinem FT-101Z (Sondermodell "3/1981 MK3", voll ausgebaut ab Werk, nur ohne LED-Display), zuletzt vor zwei Wochen im CQ-WW SSB-Contest 26/27 im Dauerbetrieb! Dieses Gerät hat mich nie im Stich gelassen und ist sau-empfindlich >Preselector!, im Vergleich zu den meisten "Transistor-Breitbändern" oder DSP-RX"... Das mal die 3 Röhren ersetzt (genug Vorrat vorhanden) und alle paar Jahre die Schalter, Relais und Kondensatoren gewartet werden sollten - nach 40Jahren Einsatz auch normal...
Amateurfunk ist zum Funken, Testen/Optimieren und Spaß haben gedacht!
PS: Für Dauerstrich-Betriebsarten wie SSTV, FAX und RTTY geht natürlich nur mit QRP oder dem "modernen Breitband"...
55/73! und mach weiter so! Frank aus NRW.
Topseite, hab ich gleich meinen Schülern weitergeleitet.
Danke
Klaus DL3WD
Hallo Conny und Team (?)
Ich bin ein absoluter Neuling beim Thema Amateurfunk.
Beim stöbern im Internet habe ich diese tolle Seite gefunden.
Sehr übersichtlich, super strukturiert, ich finde hier viel und kompakt, was ich als Einsteiger auf anderen Seiten erst suchen muss.
Hier steckt viel Arbeit, viel Zeit und so manch schlaflose Nacht drin.
Vielen Dank, dass wir diese Seite nutzen dürfen.
Dafür ⭐⭐⭐⭐⭐ von mir.
Liebe YL Conny, ich freue mich, Deine Seite entdeckt zu haben – ich kann mir gar nicht ausmalen, wie viel Zeit und Mühe es gekostet haben muß, eine Seite mit dieser Fülle und Breite an Themen zu erstellen!
Ich habe schon eine Menge Stoff zur Vertiefung einiger Themen bei mir gefunden 🙂
Vielen Dank dafür! Vy 73 de Udo, DG3MGW
Hallo Conny,
tolle Seite mit anspruchsvollen Inhalten. ich werde deine Seite mal auf meiner Webseite verlinken!
vy 73 de Jürgen
DL6WAB
Wow! Eine klasse Webseite! Vielen Dank für die ganze Arbeit die du dir machst! Beste 73, Sascha DO7SHN
Aus besonderen Anlass möchte ich an die notwendigen Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis einer Amateurfunkstation erinnern:
1. In der BRD musst man eine Amateurfunkprüfung ablegen. Die Prüfung besteht aus technischen, rechtlichen und praktischen Fragen.
2. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt 14 Jahre.
3. Willst Du nach bestandener Prüfung den Sendebetrieb aufnehmen, musst Du vorher eine Selbsterklärung abgeben, die präzise Informationen über die Funkanlage enthält.
4. Nach erfolgter Genehmigung durch die BNetzA erhälst Du ein Rufzeichen.
5. Alle Komponenten der Funkanlage müssen den technischen Anforderungen nach VDI entsprechen und die, die im Amateurfunkgesetz festgelegt sind.
6. Jede Veränderung der Funkanlage, die die abgestrahlte Leistung EIRP betrifft, erfordert eine neue Betriebserlaubnis.
7. Die Nichteinhaltung wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Anlage wird kotenpflichtig außer Betrieb gesetzt.
Da kaum ein normaler FA die SE erstellen kann, ist es ratsam, sich an einen Fachexperten zu wenden, um die erforderlichen Berechnungen
durchzuführen. Wie eine solche komplette Berechnung aussieht ist im Netz ersichtlich.
Dr. Walter Schau, DL3LH
"Gesetz über den Amateurfunk" vom 14.3.1949
Nach dem 2. WK, am 8. Mai 45, wurde die Fernmeldehoheit auf die vier Siegermächte übertragen. Der Kontrollrat erklärte daraufhin ein Verbot jeglicher Nachrichtenübermittlung im Post- und Fernmeldeverkehr, sowie den Besitzes entsprechender Geräte. Erst Jahre später wurde der AF legal möglich. In der BRD durch das vorkonstitutionelle "Gesetz über den Amateurfunk" (AFuG 49) vom 14. März, in der DDR durch die "Verordnung über den Amateurfunk" vom 6. Februar 53. Ab 46 gab es intensive Bemühungen westdeutscher FA legal an Sendegenehmigungen heran zu kommen. DL1FK, DL1WA u.a. kämpften mit allen Mitteln für ein eigenes AfuG mit dem Anspruch auf eine Sendegenehmigung. Rudi, 1WA befürchtete, dass der Amateurfunk durch eine Verordnung auf Basis des FAG ebenso restriktiv, wie zu Kriegszeiten, vor 45 reguliert werden könnte. Darauf gab es den Entwurf eines Gesetzes für den AFU in enger Anlehnung an die Vollzugsordnung für den Funkdienst zum Internationalen Fernmeldevertrag von Atlantic City 47. Der Verwaltungsrat der Bizone legte am 6. Dezember 48 eine Vorlage ein. Das Gesetzgebungsverfahren des Wirtschaftsrates und das Genehmigungsverfahren der Militärregierung dauerten länger als erwartet. Daher kam es zu der legendären "Backsteinaktion", bei der Funkamateure aus der BRD aufgefordert wurden, am 15. Januar 49 an den Vorsitzenden des Wirtschaftsrates einen Mauerstein mit dem Hinweis zu senden, der Stein diene "zur Untermauerung des AFuG". Die Aktion war mit Erfolg gesegnet. Das Gesetz wurde daraufhin vom Wirtschaftsrat am 4. März 49 verabschiedet, am 14. März 49 ausgefertigt. Es trat am 23. März 49 mit der unterlegten DVO in Kraft, also noch vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und damit auch vor dem FAG. Es war dann längere Zeit das einzig gültige Gesetz zum Fernmeldewesen. Den Kämpfernaturen Richard DL1FK, Rudi DL1WA, Karl DL1QK, meinem langjährigen Freund Günter (Camps) aus Kiel DL1JD, Fritz DJ2TU M17 aus Heide u.v.a. hätte ich nie die Faszination des Amateurfunks kennen gelernt. Danke, danke in steter Erinnerung.
Walter, DL3LH
Hallo Freunde des Amateurfunks. Steht der Amateurfunk bald vor dem Aus - auch in der BRD?
Wie OE 3 EMB berichtet, protestieren österreichische Funkamateure gegen das neue Telekomgesetz. Hauptgrund der geplanten Novelle ist das Ablaufdatum des Rufzeichens, das bislang weltweit und lebenslang als gültig galt. Leider, nur wenige Funkamateure laufen Sturm gegen die geplanten Neu-Regelungen der Lizenzvergabe die vorsieht, dass die weltweit individuellen gültigen Rufzeichen nach fünf Jahren automatisch verfallen. Eine erneute Zuteilung für dasselbe Rufzeichen ist im Gesetzestext nicht vorgesehen. Gestrichen werden soll auch das explizite Recht auf die tatsächliche Erteilung einer Amateurfunklizenz.
Ähnliche Regelungen waren bereits 2014 Teil einer Novelle, die allerdings nach Einsprüchen ersatzlos gestrichen wurden, weil die Amateurfunker mit den Zivi-Verbänden Niederösterreichs, Salzburg und anderen Bundesländern gemeinsame Übungen mit großen Erfolg abgehalten haben. Seit Jahrzehnten steht der 1. Mai im Zeichen einer österreichweiten Notfunkübung mit den Bezirkshauptmannschaften, den Rettungsdiensten und vor allem dem Bundesheer. Die im Gesetz festgehaltene Verpflichtung der Amateure, ihre Stationen im Notfall zur Verfügung zu stellen ist eine Selbstverständlichkeit.
Der angebliche Grund für die Novellierung ist das begrenzte Kontingent an Funkrufzeichen, das nicht nur in Österreich, sondern in den meisten Staaten immer ein Leben lang gilt - außer es wurde vom Inhaber zurückgegeben. Das Rufzeichen ist der einzige Indikator für einen Funkamateur, weltweit. Nur darunter und mit dem Vornamen ist man bekannt. Die geplanten Neuregelungen bewirken, dass die einmal erlangte Lizenz nicht mehr lebenslang gültig bleibt. Sobald das Gesetz in Kraft ist, erlöschen erst einmal alle etwa 6.300 in Österreich vergebenen Lizenzen. Der Grund, warum Lizenzen ablaufen sollen, sei die Verknappung der Ressource „Rufzeichen“, heißt es in den Begründungen. Derzeit seien 6.288 Rufzeichen in Umlauf, jährlich kommen etwa 300 neue Lizenzen hinzu. Das sei eine unzumutbare Steigerung zwischen zwei und drei Prozent. Daher seien dringend Maßnahmen zur Begrenzung des Rufzeichenraums erforderlich. Die Wirklichkeit: Es stehen In dem derzeitigen System etwa 13.500 mögliche Rufzeichen zur Verfügung, dabei waren nie mehr als 7.500 Rufzeichen - von den Anfängen 1927 bis heute - in Österreich gleichzeitig vergeben. Im Erläuterungstext zur Gesetzesnovelle gibt es darüber hinaus noch weitere, irritierende Passagen. So heißt es: Das Erlöschen von Amateurfunk Bewilligungen durch Tod werde der Behörde oft erst Jahre durch einen Zufall bekannt. Völliger Schwachsinn. Da Tote keine Gebühren mehr bezahlen, dürfte es entweder binnen dreier Monate, spätestens aber nach Jahresfrist der Behörde das Ableben bekannt sein. Merkwürdig sind auch die Erläuterungen zu
§ 81, die bei längeren Auslandsaufenthalt von Funkamateure zum Lizenz Entzug führen, weil der Lizenzinhaber doch jederzeit erreichbar sein muss und die für die mit der Aufsicht über den Amateurfunkdienst betrauten Behörden keine Möglichkeit haben, im Falle von Störungen unmittelbar mit dem Lizenzinhaber in Kontakt treten zu können. Wie eine im Inland befindliche Funkanlage, deren Betreiber sich im Ausland aufhält, zu Funkstörungen führen kann ist wohl nur mit der Verschränkung der Quantentheorie beantwortbar.
Bei der Neufassung des Gesetzestextes wurden außerdem mehrere, bisher bestehende Passagen zu den Rechten der Funkamateure gestrichen. Bislang besteht in OE ein Recht darauf, dass die Fernmeldebehörde, wie bei allen anderen Funkdiensten, gemeldete Störungen der Amateurfunkbänder nachzugehen haben. Neu heißt es: „Durch die Erteilung der Amateurfunkbewilligung wird keine Gewähr mehr für einen störungsfreien Amateurfunkbetrieb übernommen. Dabei steht Im Vertrag der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) von 1983, den die Republik Österreich auch unterzeichnet hat, hingegen explizit, dass sämtliche Funkdienste gegen alle Störungen geschützt werden müssen.
Freunde des Amateurfunks, OE ist nah. Die Frage ist nur: Wann kommt die BNetzA auf ähnliche Ideen und schränkt uns weiter ein. Natürlich braucht der Amateurfunk gewisse Leitplanken. Nur dazu war das nach 45 gültige Amateurfunkgesetz allemal ausreichend. Es gab keine Selbstbezichtigungserklärung, die kaum ein normaler FA, geschweige denn ein Newcomer, ohne professionelle Hilfe selbst erstellen kann. Es war uns auch nicht bekannt, dass sich Frequenzen abnutzen.
Dr. Walter Schau, DL3LH
Hallo Freunde des Amateurfunks.
Es gab einmal einen Richard (Auerbach) DL1FK, einen Rudi (Rapke) DL1WA, einen Karl (Schultheiß) DL1QK, einen Günter (Camps) DL1JD uva. mit Amateurfunkblut in den Adern. In jährlichen Noru -Treffen in Hemmingstedt bei Heide, war der persönliche Kontakt zu diesen Oldtimern immer ein Glanzlicht und eine Lehrstunde in Ethik und vor allem in Technik bei der Sichtung der vielen Eigenbau- und Mobilstationen.
So entstanden in täglichen Clubabenden, zum Leidwesen der XYL`s, im OV M17 Heide unsere Funkkisten, die nie ein Gehäuse hatten, weil es immer etwas zu verbessern gab. Alles technische Wissen zum Bau von Rx, Tx usw. konnte aus der Clubzeitschrift, der Funkschau oder Funktechnik gesaugt werden. Bauteile kamen von der Müllkippe, aus Wehrmachtsbeständen, von anderen OM`s, Radio Geschäften und manchmal auch von den damals aufblühenden "Apotheken".
Im Kontrast zu damals wird heute kostenlos und reichlich Reklame für gekaufte Funkkisten verbreitet - sicher optimale Bedingungen für Langfinger. Was soll eine Seite im Netz mit Bildern einer Funkbude?
Was ist mit der Antennenanlage und deren komplexe Berechnung, zwingend notwendig um die Leistung EIRP zu kennen und notwendige Bedingung - lt. Gesetz - für die Genehmigung zum Senden? Ich habe noch keine entspr. Berechnung einer Antennenanlage, außer meiner eigenen, gesehen. Dabei wäre das eine prachtvolle Aufgabe für den sich auflösenden DARC, gewesen. Stattdessen ständig interne Streitigkeiten, langjährige Gerichtsverfahren über gewaltig hohe Gehälter und hohe Abfindungen. .
Das hätte es mit o.g. Persönlichkeiten in Tausend kalte Winter nicht gegeben.
Mehr dazu im Beitrag 43 im Download auf Conny`s Seite.
Dr. Walter Schau, DL3LH
Hallo Freunde des Amateurfunks.
ich stöbere gerne mal auf aktuellen Funk Seiten um mich über Neuerungen zu informieren. Kurz zusammengefasst: Seit Troja viel oder auch nichts Neues. Funkkisten und Antennen werden gekauft um dann mit 59 plus 30 zu glänzen. Unsere Selbstbau -kisten kannten kein S-Meter, wozu auch. Die P 35 glühte vor sich hin und es wurde nach Anodendip oder Kathodenstrom abgestimmt. Heute braucht man unbedingt eine Endstufe um gehört zu werden. Besser wäre es sich um eine optimale Antennen-Anlage als der bessere HF-Verstärker zu kümmern. Da gäbe es noch viel Freiraum für Aktivitäten im Sinne eines aktiven und wirklichen Amateurfunks und damit sinnvollere QSO`s auf den Bändern.
Die Digitaltechnik hat den Amfunk genau genommen nicht viel weiter gebracht. Heute unterhalten sich eben zwei Computer, der OM ist raus und versteht kaum noch die Zusammenhänge.
Leider sind die Kisten von dunnemals Geschichte, lehnt jedes Museum ab und sollte dem OV oder mindestens an Newcomer zum Einstieg verschenkt und nicht auch noch verkauft werden und zwar bevor die zwangsläufig auf der Müllhalde landen. Hamspirit war damals Grundlage des Hobby`s. Keiner hat dem anderen etwas verkauft, noch daran gedacht: Es war immer ein gegenseitiges Nehmen und Geben.
Dr. Walter Schau, DL3LH
Hallo liebe Conny,
vielen Dank für die nützlichen Infos hier auf deiner Seite. Ich habe seit über 30j wieder mit CB Funk angefangen, und der AFU hat mich jetzt schon infiziert. Werde im Sommer die für mich dann "leichte" Klasse N machen. Und ich hoffe das ich das auch hinbekomme. Was für mich (bis jetzt) vermutlich ausreichen wird. Da ich bei der derzeitigen Wohnsituation leider eh nur Mobil "On Air" sein kann.
73 aus Mittelhessen
Markus
Hallo Ihr Funk-Amateure:
Inzwischen schäme ich mich zur Gilde der Funkamateure zu gehören. Conny hat doch mit unendlicher Geduld und viel Mühe für Euch eine tolle Seite ins Leben gerufen. Habt Ihr nicht mehr für Conny übrig als einige hohle, nichtssagende Kommentare??
Dabei gäbe es viel zu tun. Die Novellierung der Afu-O erzeugt wieder mal eine neue Klasse "N". mit einer erleichterten Prüfung, Ein Schlag ins Gesicht alter Ömer. Wozu überhaupt noch eine Prüfung? Die paar lächerlichen Fragen der Klasse A kann doch jedes Kind beantworten. Ich habe meine Lizenz mit 14 Jahren erworben. Vorher war monatelanges Büffeln angesagt. Dann musste unter Schweiß erst die Morse- und direkt im Anschluss die Technik Prüfung bei der OPD bestanden werden. Mit Ungeduld hat man dann der Zuteilung des Rufzeichen entgegen gefiebert. Wir waren stolz ein FA zu sein.
Das Ergebnis "N" wird sich auf den Bändern zeigen. Noch mehr oberflächliches Gesülze und "59 plus 30". Um ein Gerät zu kaufen und eine Antenne zu spannen braucht es doch keine Prüfung - oder? FA sind Enthusiasten, die sich mit Versuchsfunk befassen, der unendliche Freiheit und keine Regeln der privaten Firma BNA braucht. Heute heißt es: Sie "dürfen" ihre Funkgeräte selbst bauen und im Rahmen der geltenden Regeln betreiben. Welch ein Hohn. Wer damals seinen Empfänger und Sender nicht selber gebaut hatte, konnte am AmFunk eben nicht teilnehmen. Alle haben schon vor Lizenz-Zuteilung schwarz gefunkt, obwohl die Bandüberwachung in Itzehoe unter Ernst Suhl (DL1FQ) immer auf der Hut war.
Es gab auch schon mal blaue Briefe wenn man die Bandgrenze auch nur um 1 Hz überschritten hatte.
Jeder denkende FA muss doch endlich begreifen, dass wir von der privaten Firma BNA am Nasenring durch die Manege gezogen werden. Immer neue Einschränkungen und Leidplanken. Amateurfunk ist Versuchsfunk ohne ständige Gängelung, Das alte Amateurfunk-gesetz war doch allemal ausreichend. Ich weis natürlich, dass dieser Beitrag nichts ändert und die Schlafschafe sich weiterhin in der Herde treiben lassen. Leider sind Kämpfer gegen diese BNA - die keiner braucht - und für die Freiheit des Amateurfunks, wie Arno Weidemann DL9AH u.v.a. inzwischen verstorben. Was ist nur aus dem Amateurfunk geworden?
Dr. Walter Schau, DL3LH
Hallo.
Mal ein ganz ganz großes Lob an Dich.
Diese Seite ist einfach mal eine Erholung im Vergleich zu vielen anderen Seiten.
Super strukturiert und übersichtlich.
Dazu aktuell, super interessant und sehr vielseitig.
73, Frank. DO6FN
Und natürlich ein tolles und erfolgreiches Jahr 2024.
Hallo Conny,
Ich bin gerade zufällig auf Deine Seite gekommen - und auch gleich ein bisschen länger geblieben! Da hast Du Dir ja wirklich ganz schön Mühe gegeben....hervorragende Seite mit wirklich allen Informationen die man als funkinteressierter Mensch braucht - und das Ganze auch noch richtig professionell gemacht.
Gruss aus dem "bavaresischen Outback" Nähe Augsburg de Mike!
Ralf (DB3RM) super Seite, fantastische Sammlung wichtiger Informationen. Sehr hilfreich für mich als Neuling! Danke und weiter so!