Störung

Bei Störungen, welche evtl. durch Funk verursacht werden, kannst du dich gerne an einen Funkamateur in deiner Nachbarschaft wenden. (siehe auch Karte unten)

Man kann sich auch kostenlos an die Störstelle der Bundesnetzagentur wenden, welche in Deutschland für alle Funkstörungen zuständig ist.

Funkstörungen kostenlos melden (rund um die Uhr 24 Std. / 7 Tage)

Störungsstelle der Bundesnetzagentur -Telefon:

0 48 21 / 89 55 55

E-Mail:
funkstoerung@bnetza.de oder Link zur Seite


oder Montag – Freitag von 7 bis 18 Uhr

Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur
Außenstelle Hamburg, Standort Itzehoe
Postkamp 26
25524 Breitenburg

Telefon: 0228 / 14 15 16

Onlinemeldeformular

Wie gehe ich bei einer Funkstörung vor?

1. Prüfen Sie Geräte auf mögliche Fehler

Schließen Sie ein Defekt an Ihrem Empfangsgerät bzw. an Ihrer Antennenanlage aus. So gehen Sie am besten vor:

  • Ist Ihre Fernseh- bzw. Ton-und Funkempfangsanlage richtig eingestellt und für den Zweck geeignet?
  • Ist die Funkversorgung ausreichend?
  • Ist das Anschlusskabel oder die Hausverteilanlage der Antenne in Ordnung und ausreichend abgeschirmt?
    Ihr Fachhändler, Reparaturbetrieb bzw. der Hauseigentümer sind Ihre Ansprechpartner, um die Mängel zu beseitigen.
  • Überprüfen Sie die genutzten Geräte wie z.B. Garagentoröffner, Türverriegelungen, Babykameras auf ein CE-Kennzeichen.
  • Besitzen Sie einen Kabelanschluss? Dann informieren Sie bitte zunächst Ihren Kabelanbieter über die Störung.

2. Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur

  • Rufen Sie die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16 an oder schreiben eine E-Mail an funkstoerung@bnetza.de. Die Funkstörungsannahme ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche für Sie erreichbar.
  • Teilen Sie uns möglichst viele Informationen mit, z.B. die vermutliche Quelle der Funkstörung oder wie und wann die Störung auftritt.
  • Sollte eine Funkstörungsermittlung vor Ort erforderlich sein, werden wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Unser Prüf- und Messdienst ist bundesweit an neunzehn Standorten vertreten.
  • Unsere Ermittlungen vor Ort sind oft sehr aufwendig. Die Suche nach einer Störquelle ist für die Betroffenen kostenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, wenn sie die Störungen unverschuldet verursacht haben.

Bundesnetzagentur Funk­stö­run­gen

weitere Informationen zu Funkstörungen bei der Bundesnetzagentur

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/Stoerung/start.html

Meldestelle fremder Funkdienste auf den Amateurfunk-Frequenzen

in Kooperation mit der Bundesnetzagentur und dem IARU Region 1 Monitoring

Das Referat Intruder Monitoring ist die Bandwacht des DARC e.V. und beschäftigt sich im Rahmen der Frequenzüberwachung mit unbefugten Nutzungen unserer Kurzwellenbänder durch fremde Funkdienste.

Sie dienen gleichzeitig der Gemeinschaft der Funkamateure als Meldestelle und nehmen in dieser Funktion Berichte über Bandeindringlinge (engl. „Intruder“) entgegen. Auf dieser Grundlage verdichten wir die Informationen und leiten diese bedarfsweise an die zuständigen Behörden weiter, welche dann Schritte einleiten können, die zur Einstellung der illegalen Aussendungen führen. Des Weiteren geben wir die Beobachtungen und Meldungen weiter an das Monitoring System der IARU Region 1.

Eine unberechtigte Nutzung der Amateurfunkbänder liegt vor, wenn eine fremde Station das 40-, 20-, 17,- 15-, 12- oder 10-Meter-Band nutzt, denn laut internationalem Fernmeldevertrag sind diese Bänder dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesen. 

Meldungen an: bandwacht(at)darc.de

weitere Info’s: https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring/

EMF Karte

Wenn du prüfen möchtest, ob ein Sendemast oder Funkamateur in deiner Nähe ist, kannst du hier folgende interaktive Karte der Bundesnetzagentur aufrufen.

Zur Karte…

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html

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