Funken im Ausland

Info

Als deutscher Funkamateur kannst du auch im Ausland funken. Allerdings sind dabei die Regelungen im entsprechenden Land zu beachten.

Das erste, was man sich merken sollte, ist, dass eine Vereinbarung über den gegenseitigen Betrieb nicht bedeutet, dass der Amateur einfach loslegen und senden kann. Es bedeutet, dass es bekannte Verfahren gibt, die zu befolgen sind. Man kann sich das so vorstellen, dass es bestimmte „Reifen“ gibt, durch die der Amateur „springen“ muss, damit er die Erlaubnis erhält, von einem anderen Land aus zu senden.

Diese Bild hat die KI zu dem Thema erstellt

In einigen Fällen, reicht es einfach den Präfix des Landes in welchem man sich befindet vor das eigene Rufzeichen zu stellen. Z.B. für den Betrieb in Lichtenstein würde es HB0/DL2FBO heißen. In vielen Fällen, insbesondere bei multilateralen Abkommen wie CEPT, muss der Amateur nur bestimmte Dokumente mit sich führen und kann auf Sendung gehen. In einigen Fällen, wie z. B. bei der IARP, muss der Amateur zuerst ein schriftliches Dokument erhalten, das den Sendebetrieb genehmigt, bevor er beginnen kann. In vielen Fällen muss der Amateur trotz eines bestehenden bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und einem bestimmten Land über die entsprechenden Kanäle eine Betriebsgenehmigung beantragen und die erforderlichen Gebühren entrichten. Es gibt auch Situationen, in denen ein Land trotz eines fehlenden bilateralen Abkommens die Möglichkeit bietet, eine vorübergehende Betriebsgenehmigung oder Lizenz zu beantragen und zu erhalten.

Ein Wort der Warnung: Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie die dort geltenden Regeln und Vorschriften für den Amateurfunk beachten. Die Frequenzzuweisungen können unterschiedlich sein. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Unterschiede zu verstehen, wenn Sie vom Ausland aus operieren wollen. Informieren Sie sich, bevor Sie gehen!

Eine Liste mit allen Informationen zu den einzelnen Ländern findest du bei: http://www.arrl.org/reciprocal-permit

Die Empfehlung für Klasse A-Amateurfunkzulassungen ist CEPT T/R 61-01CEPT Radio Amateur Licence
Für die Klasse E lautet die Empfehlung: ECC/REC/(05)06CEPT Novice Radio Amateur Licence

Gegenseitige Vereinbarungen nach Ländern:

Internationale gegenseitige Betriebsvereinbarungen für Amateurfunk erlauben es Amateurfunkern aus einem Land, eine Station zu betreiben, während sie in einem anderen reisen, ohne dass zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen eingeholt werden müssen.

Wenn zwischen den Ländern kein Abkommen besteht, müssen Funkamateure häufig eine gegenseitige Betriebserlaubnis oder eine vollständige Amateurfunklizenz und ein Rufzeichen des Gastlandes beantragen. Einige Länder können anstelle von Prüfungsanforderungen eine ausländische Amateurfunklizenz als Qualifikationsnachweis akzeptieren, während andere Gastländer einseitige gegenseitige Betriebsprivilegien ohne zusätzliche Lizenzierung gewähren können.

Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation

CEPT-Lizenz

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) teilen alle die gleichen gegenseitigen Zulassungsanforderungen für den Amateurfunk. Amateure dürfen von den meisten europäischen Ländern aus operieren, ohne dass zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich sind.

Die folgenden Länder außerhalb Europas nehmen auch an der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 teil:

  • Australien
  • Kanada
  • Israel
  • Niederländische Antillen
  • Neuseeland
  • Peru
  • Südafrika
  • Die Vereinigten Staaten

US-amerikanische und kanadische Staatsbürger, die ein CEPT-Land besuchen

Die Vereinigten Staaten und Kanada akzeptieren derzeit CEPT-Lizenzen in Gebieten, die von der US-amerikanischen Federal Communications Commission bzw. Industry Canada kontrolliert werden.

CEPT-Mitgliedsländer akzeptieren:

  • US-amerikanische und kanadische Advanced-Class-Lizenzen; und,
  • US-Amateur-Extra-Klasse-Lizenzen.

In den USA lizenzierte Stationen müssen folgendes mitführen und auf Anfrage bereitstellen:

  • Ein US-Pass
  • Eine Kopie der FCC CEPT-Mitteilung von 2009
  • Eine gültige FCC-Amateurfunklizenz.

In Kanada hat „der Industrieminister die kanadischen Funkamateure (RAC) beauftragt, CEPT-Genehmigungen für kanadische lizenzierte Stationen zu erteilen.“

Kanadische lizenzierte Stationen müssen auf Anfrage Folgendes bereitstellen:

  • Ein kanadischer Pass
  • Eine Kopie der CEPT-Genehmigung des Lizenznehmers und
  • Eine gültige kanadische Amateurfunklizenz.

Ab dem 4. Februar 2008 akzeptiert CEPT keine Techniker- oder Generalklassen-Lizenznehmer mehr für gegenseitige CEPT-Privilegien. Lizenzen der US General Class werden im Rahmen einer separaten Vereinbarung als CEPT Novice Lizenznehmer akzeptiert.

CEPT-Anfängerlizenz

Im Jahr 2009 überarbeitete das Electronic Communications Committee (ECC) die „CEPT Novice Radio Amateur License“, eine separate Vereinbarung, um in einigen CEPT-Ländern unter geänderten Bedingungen wechselseitige Betriebsprivilegien für Anfänger einzuschließen. Die europäischen gegenseitigen Privilegien wurden zumindest teilweise den US General Class Operators als CEPT Novice Operators wiederhergestellt.

Ich habe zum Thema Funken im Ausland: Mit der CEPT-Lizenz Europa entdecken weitere Informationen zusammen gestellt.

CITEL-Vereinbarung

IARP-Lizenz

Die International Amateur Radio Permit (IARP) ermöglicht den Auslandsbetrieb in nord- und südamerikanischen Vertragsstaaten, ohne dass eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist.

Die CITEL-Vereinbarung ermöglicht die Ausstellung einer IARP durch eine Mitgliedsgesellschaft der International Amateur Radio Union (IARU).

USA und Kanada

Inländische Lizenzen

Karte der kanadischen Amateurfunk-Präfixe/Suffixe

Bürger der Vereinigten Staaten oder Kanadas können in dem anderen Land als inländisch lizenzierte Station operieren, als ob ihre Lizenz in diesem Land ausgestellt worden wäre, ohne dass eine Lizenz oder Erlaubnis der anderen Regierung eingeholt werden muss.

Ein amerikanischer oder kanadischer Amateur darf Dritten die Nutzung seiner Station und seines Rufzeichens gestatten, internationalen Verkehr Dritter transportieren, als vorübergehender Kontrolloperator für eine Repeater- Station fungieren und sich unter Verwendung des nationalen Rufzeichensystems als inländische Station identifizieren, vorausgesetzt:

  1. Der Lizenznehmer besitzt die Staatsbürgerschaft und eine gültige Amateurfunklizenz des Landes für seinen Wohnsitz;
  2. Der Lizenznehmer hängt die lokale US/kanadische Zone (Region) an das ENDE seines Rufzeichens an, wenn er seine Station identifiziert; und,
  3. Der Lizenznehmer hält sich an die Betriebsbefugnisse, Frequenz-(Band-)Zuweisungen und Gesetze des Landes, in dem er derzeit tätig ist.

Ausländische CEPT- und IARP-Betreiber, die die USA und Kanada besuchen

  1. Muss über Betriebsberechtigungen im jeweiligen Land verfügen.
  2. Muss sich mit der entsprechenden US-amerikanischen oder kanadischen Ländervorwahl und Zone (Region) VOR ihrem Rufzeichen identifizieren.
  3. Sie müssen Beschränkungen bezüglich der Verwendung ihrer Geräte durch Dritte beachten.
  4. Muss sich an die Betriebsbefugnisse und Frequenzen ihrer Landeslizenz UND des Landes, in dem sie tätig sind, halten.
  5. Zwischen den beiden Ländern muss ein gegenseitiges Abkommen bestehen und in gutem Ansehen sein.

Internationale Gewässer, Luftraum und außerirdische Operationen

NASA-Astronaut Col. Doug Wheelock, KF5BOC, Flugingenieur der Expedition 24, betreibt die Amateurfunkstation NA1SS im Zvezda-Servicemodul der Internationalen Raumstation ISS. Ausrüstung ist ein Kenwood TM-D700E Transceiver.

Internationale Gewässer und Luftraum

Funkamateure in internationalen Gewässern oder im Luftraum unterliegen den gegenseitigen Zulassungsanforderungen des Landes, unter dem das Schiff geführt wird. Die Erlaubnis des Schiffskapitäns zur Nutzung von Amateurfunkgeräten an Bord ist oft gesetzlich vorgeschrieben.

Antarktis

Obwohl die Antarktis vertraglich als international gilt, unterliegen Amateurfunker in der Antarktis häufig den gegenseitigen Lizenzierungsanforderungen des Landes, unter dem das Lager gekennzeichnet ist.

Außerirdische

Stationen, die vom Weltraum aus betrieben werden, definiert als eine Höhe von mehr als 50 km (31 Meilen) über der Höhe des durchschnittlichen Geländes, unterliegen den Bedingungen, die in Verbindung mit ihrer Amateurlizenzerteilung festgelegt wurden.

DX-Ausgabe

Ein DXer operiert während einer Urlaubs-DXpedition nach Muscat, Oman.Weitere Informationen: DX-Ausgabe

Eine DX-Pedition ist eine Expedition zu einem Ort, der von Funkamateuren als exotisch angesehen wird, vielleicht wegen seiner Abgelegenheit oder weil nur sehr wenige Funkamateure von diesem Ort aus aktiv sind. Dies kann eine Insel, ein Land oder sogar ein bestimmter Punkt in einem geografischen Raster sein.

Die Aktivität wurde vom ehemaligen ARRL- Präsidenten Robert W. Denniston ins Leben gerufen. Mr. Dennistons DX-Pedition von 1948 ging auf die Bahamas und hieß „Gon-Waki“ ala Thor Heyerdahls “ Kon-Tiki „-Expedition im Vorjahr. Es gab wohl frühere Reisen, bei denen Amateurfunk verwendet wurde, die sich als DX-peditionen qualifiziert haben könnten. Ein Beispiel ist die Reise des Schoners Kaimiloa, der 1924 den Südpazifik bereiste. Während die wohlhabenden Besitzer des Schiffes die Inseln genossen, hielt ein Amateurfunker Kontakt mit Experimentatoren in den Vereinigten Staaten und schickte QSL-Karten an sie.

Quellen: https://gemini.google.com/app/11a2862de4e1a8fc

Lesezeit ca.: 5 min. - geändert am: 04.03.2024 um 10:54 Uhr - ID: 7544