AFuG

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AFuG steht für „Amateurfunk und Gebührenordnung für die Nutzung von Funkanlagen“. Es handelt sich um eine Verordnung in Deutschland, die die Lizenzierung und Nutzung von Amateurfunkanlagen regelt. Die AFuG enthält Bestimmungen zur Prüfung und Zulassung von Funkamateuren sowie zur technischen und betrieblichen Nutzung von Amateurfunkfrequenzen. Diese Verordnung legt die Regeln und Gebühren für den Amateurfunkbetrieb in Deutschland fest und ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die Amateurfunkgemeinschaft im Land.

Lesezeit ca.: 1 min. - Erstellt am: 10.09.2023 - ID: 5940

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