Amateurfunk Prüfung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Infos zum Amateurfunk
- 2 Was ist ein Amateurfunkzeugnis und wofür brauche ich es?
- 3 Welche Amateurfunkklassen gibt es?
- 4 Die „N“ Lizenz kommt 24.06.2024
- 5 Unterschiede der Lizenzen
- 6 Ausbildungspaten
- 7 Ablauf Amateurfunkprüfung
- 8 Prüfungsfragen
- 9 INFO
- 10 Übersicht der Prüfungsteile
- 11 Literatur (bis 23.6.2024)
- 12 Bundesnetzagentur – Anschriften
- 13 Training – Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
- 14 Software zum Lernen
- 15 Termine zur Amateurfunkprüfung
- 16 Schritte vom Interessent bis zum Funkamateur – Quickinfo
- 17 Prüfung bestanden!
Infos zum Amateurfunk
Sobald man am Amateurfunkverkehr aktiv teilnehmen möchte (senden), benötigt man ein Amateurfunkzeugnis.
Man kann aber auch erst mal nur als SWL dem Amateurfunk lizenzfrei lauschen.
Als SWL kann man sich (muss aber nicht) beim DARC für einen kleinen Unkostenbeitrag registrieren lassen um z.B. am QSL Karten Austausch teilnehmen zu können. Infos dazu unter DARC
Hören kann man auch ohne Funkgerät kostenlos über einen WebSDR Server. (siehe https://www.dl2fbo.de/sdr-2/ )
Was ist ein Amateurfunkzeugnis und wofür brauche ich es?
Ab dem 24.06.2024 gibt es die neue „Einsteigerklasse“ „N“. Diese berechtigt im 70cm, 2mtr und 10mtr. Band mit 10 Watt EIRP zu funken.
Das Amateurfunkzeugnis E war bis dahin die „Einsteigerklasse“, die zum eingeschränkten Betrieb berechtigt.
Ermöglicht den Betrieb auf 4 Kurzwellenbändern bzw. Ultrakurzwellenbereich, 2 m, 70 cm und 3 cm mit einer zulässigen Ausgangsleistung von je nach Frequenzbereich zwischen 5 und 100 Watt.
Welche Amateurfunkklassen gibt es?
Amateurfunk – Klasse A: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A (Fortgeschrittene) dürfen Funkbetrieb in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Sendeleistung durchführen.
Amateurfunk – Klasse E: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E (Einsteiger) dürfen auch Funkbetrieb in einigen Kurzwellenbändern mit eingeschränkter Sendeleistung durchführen.
Amateurfunk – Klasse N (ab 6/2024): Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse N (neue Einsteiger-Klasse dürfen auch Funkbetrieb im 10m Kurzwellenband mit eingeschränkter Sendeleistung durchführen.
Für die Prüfung gelernt darf jetzt schon und ab 6/2024 kann dann die Prüfung abgelegt werden.
Entwicklung der Amateurfunk Lizenzen
Die „N“ Lizenz kommt 24.06.2024
Am 23.06.2023 wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung veröffentlicht. Sie tritt ein Jahr nach der Verkündung in Kraft, also am 24.06.2024. Bis dahin bleiben sowohl die Bestimmungen zum Ablauf von Amateurfunkprüfungen als auch alle übrigen Reglungen unverändert.
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Die Bundesnetzagentur ermöglicht es bald Amateurfunkern, eine neue „einfachere“ Funklizenz zu absolvieren – ab 24.06.2024. Die neue Klasse heißt „N“, die nächsthöhere ist „E“ und die höchste ist die Klasse „A“. Die Prüfung umfasst den gesamten Bereich der Vorschriften und des Funkbetriebes, nur der Block der Technik wurde reduziert. All dies ist in der AFuV der Bundesnetzagentur geregelt.
Unterschiede der Lizenzen
Rechte mit N-Lizenz ab 6/2024 | Rechte mit E-Lizenz | Rechte mit A-Lizenz | |
UKW (VHF, UHF) | nur auf 2m und 70cm | Senderechte auf 2m und 70cm, 13cm und 6cm HAMNET (nicht auf 6m) | Senderechte auf allen Bändern |
Kurzwelle | Senderechte NUR auf 10m | Senderechte auf 10m, 15m, 80m und 160m (nicht auf 12m, 17m, 20m, 30m, 40m, 60m) | Senderechte auf allen Bändern |
max. Sendeleistung | 10 Watt EIRP | 100 Watt | 750 Watt |
Funken im Ausland | CEPT Entry Level | erlaubt in: vielen europäischen Ländern und USA (nicht in Italien, Frankreich, Spanien) [E-Lizenz entspricht der ‚CEPT Novice Radio Amateur Licence‘ = europäische Einsteiger-Lizenz] alle anderen Länder: schwierig [Nicht-CEPT-Länder] | erlaubt in: Europa, USA, Australien, Kanada, Curacao, Israel, Niederländische Antillen, Neuseeland, Peru und Südafrika [A-Lizenz entspricht der ‚CEPT Radio Amateur Licence‘ = europäische Lizenz] alle anderen Länder: Gastlizenz [Nicht-CEPT-Länder] |
Ausbildungspaten
Wer sich dafür entschieden hat, die Amateurfunkprüfung anzugehen, sollte sich überlegen einen der ehrenamtlichen Ausbildungspaten zu kontaktieren. Die helfen einem bei fast allen Fragen weiter.
mehr Info’s unter: https://www.darc.de/der-club/referate/ajw/ausbildung/ausbildungspaten/
Ablauf Amateurfunkprüfung
Prüfungsfragen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist zuständig für die die Fragen und die Prüfung. Hier die Prüfungsfragen für die einzelnen Amateurfunk Klassen:
INFO
In den Prüfungskatalogen ist (sweit nicht anders angegeben) die erste Antwort immer die RICHTIGE Antwort.
Bei der Prüfung werden die Antworten durcheinander angegeben.
- Fragenkatalog „Technische Kenntnisse der Klasse E“ (ca. 380 Fragen)
Download der PDF Datei von BNetzA - Fragenkatalog „Betriebliche Kenntnisse“ (ca. 200 Fragen) und „Kenntnisse von Vorschriften“ (ca. 290 Fragen) der Klassen A und E
Download der PDF Datei von BNetzA - Fragenkatalog „Technische Kenntnisse der Klasse A“ (ca. 1.060 Fragen)
Download der PDF-Datei von BNetzA
Die Fragenkataloge sind bis 3 Monate nach der Herausgabe neuer Fragenkataloge gültig. Fragenkataloge können mit Errichtung der entsprechenden Gebühr über folgende Adresse bestellt werden:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Leipzig
Druckschriftenversand
Max-Liebermann-Straße 63
04157 LEIPZIG
Telefon +49 341 999 6888
Telefax +49 341 999 6180
E-Mail: Druckschriften.Versand@bnetza.de
In den Prüfungen werden ausschließlich Fragen aus diesen Katalogen verwendet.
Übersicht der Prüfungsteile
Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
Prüfungsteile | Zeit [min] | Anzahl Fragen | Nötige richtige Antworten |
---|---|---|---|
Technische Kenntnisse der Klasse E | 60 | 34 | 25 |
Betriebliche Kenntnisse der Klassen A und E | 60 | 34 | 25 |
Kenntnisse von Vorschriften der Klasse A und E | 60 | 34 | 25 |
Technische Kenntnisse der Klasse A | 90 | 51 | 38 |
Literatur (bis 23.6.2024)
- Amateurfunk Lehrgang Technik Klasse A https://www.amazon.de/gp/product/3881803890/
- Amateurfunk Lehrgang Technik Klasse E https://www.amazon.de/gp/product/3881803645/
- Amateurfunk-Lehrgang: Betriebstechnik und Vorschriften https://www.amazon.de/gp/product/3881808035/
Bundesnetzagentur – Anschriften
Dienstleistungszentrum Amateurfunkverwaltung
- Erteilung von Amateurfunkzulassungen
- Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb
- Organisation von Amateurfunkprüfungen Als Prüfungsstandorte sind die folgenden Standorte der Bundesnetzagentur möglich:
Berlin, Dortmund, Dresden, Erfurt, Eschborn, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Reutlingen - Erteilung von Kurzzeitzulassungen
- Zuteilung von Rufzeichen mit 1- oder 4- bis 7-stelligem Suffix für Klubstationen
- Anerkennung ausländischer Amateurfunkgenehmigungen oder Prüfungsbescheinigungen
- Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen für Personal der Gaststreitkräfte
- Rufzeichenzuteilungen zur Nutzung an exterritorialen Standorten
- Zuteilung von Rufzeichen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen gemäß § 13 Abs. 1 AFuV
- Erteilung von Gestattungen und Rufzeichenzuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV
Bei einer der Außenstellen der Bundesnetzagentur legt man die Prüfung ab.
Anträge zur Prüfung sowie aktuelle Prüfungstermine erhält man auf Anfrage bei einer der Außenstellen. Hier ein Verzeichnis der Außenstellen der Bundesnetzagentur mit Amateurfunkverwaltung, die auch Amateurfunkprüfungen durchführen und weitere Auskünfte erteilen:
Ausbildungstandorte
Bundesnetzagentur in:
- Augsburg, Morellstr. 33, 86159 Augsburg
- Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
- Bremen, Benningsenstr. 3, 28205 Bremen Tel. 0421/43444-0
- Göttingen, Bertha-von-Suttner-Str. 1, 37085 Göttingen
- Karlsruhe, Kanalweg 90, 76149 Karlsruhe
- Konstanz, Zur Allmannshöhe 27, 78464 Konstanz
- Magdeburg, Kaiser-Otto-Ring 16, 39106 Magdeburg Tel. 0391/7380-0
- Mainz, Canisiusstr. 21, 55122 Mainz
- Münster, Hansaring 66, 48155 Münster Tel. 0251/6081-0
- Saarbrücken, An der Trift 40, 66123 Saarbrücken
Training – Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Bei https://www.afup.a36.de kann man kostenlos ein Prüfungstraining für das Amateurfunkzeugnis absolvieren
https://www.afup.a36.de/pruefungen/pruefungen.html
Der DARC hat einen kostenlosen Online Ausbildungskurs auf seiner Seite. Hiermit kann man einfach und kostenlos Übungen zum ablegen einer Prüfung durchführen.
Online Amateurfunklehrgang von DJ4UF Eckert Moltrecht
Ausbildungslehrgänge in den DARC Ortsverbänden
neue Ausbildungsplattform des DARC
Onlineausbildung für Blinde und Sehbehinderte
Selbststudium mit Literatur und Software
Software zum Lernen
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.darc.fuenfizigohm&pcampaignid=web_share&pli=1
Termine zur Amateurfunkprüfung
Aktuelle Prüfungstermine für die Lizenzprüfung
Schritte vom Interessent bis zum Funkamateur – Quickinfo
1. In der BRD musst man eine Amateurfunkprüfung ablegen. Die Prüfung besteht aus technischen, rechtlichen und praktischen Fragen.
2. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt 14 Jahre.
3. Willst du nach bestandener Prüfung den Sendebetrieb an einem festen Standort (Zuhause) aufnehmen, musst du vorher eine Selbsterklärung abgeben, die präzise Informationen über die Funkanlage enthält.
4. Nach erfolgter Genehmigung durch die BNetzA erhälst du ein Rufzeichen.
5. Alle Komponenten der Funkanlage müssen den technischen Anforderungen des VDI sowie dem des aktuellen Amateurfunkgesetzes emtsprechen.
6. Jede Veränderung der Funkanlage, die die abgestrahlte Leistung EIRP betrifft, erfordert eine neue Betriebserlaubnis.
7. Die Nichteinhaltung wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Anlage wird kotenpflichtig außer Betrieb gesetzt.
Da die Selbsterklärung sehr viel Wissen benötigt, ist es ratsam einen Experten bzw. erfahrenen Funkamateur zu kontaktieren.
Quelle: DL3LH – Walter
Prüfung bestanden!
Und wie geht es jetzt weiter?
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Amateurfunkprüfung! Das ist ein aufregender Schritt. Hier sind einige Tipps, wie es nach der Prüfung weitergehen kann:
- Erhalte deine Lizenz: Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du in der Regel deine offizielle Amateurfunklizenz. Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Schritte unternimmst, um deine Lizenz zu erhalten.
- Rufzeichen zuweisen lassen: Nachdem du deine Lizenz erhalten hast, wird dir ein individuelles Rufzeichen zugewiesen. Dieses Rufzeichen ist deine eindeutige Kennung im Amateurfunk.
- Einsteigerfreundliche Frequenzen erkunden: Als Neuling ist es ratsam, sich auf einsteigerfreundlichen Frequenzen umzuhören. Hier kannst du andere Funkamateure kennenlernen, Fragen stellen und Erfahrungen sammeln.
- Fange klein an: Beginne mit einfachen Projekten und Experimenten. Du könntest zum Beispiel eine einfache Drahtantenne bauen oder dich mit verschiedenen Betriebsarten wie SSB, CW oder digitalem Modus vertraut machen.
- Nimm an Amateurfunkveranstaltungen teil: Schließe dich lokalen Amateurfunkgruppen an oder nimm an Amateurfunkveranstaltungen teil. Dies ermöglicht es dir, mehr Erfahrungen zu sammeln, Wissen zu teilen und Kontakte in der Amateurfunk-Community zu knüpfen.
- Schließe dich Online-Gemeinschaften an: Es gibt viele Online-Foren, Gruppen und soziale Netzwerke, in denen Funkamateure ihre Erfahrungen austauschen, Fragen stellen und Wissen teilen. Dies könnte eine gute Möglichkeit sein, mehr über die Praxis des Amateurfunks zu erfahren.
- Weitere Lizenzklassen erkunden: In einigen Ländern gibt es verschiedene Klassen von Amateurfunklizenzen, die unterschiedliche Privilegien und Verantwortlichkeiten haben. Erkunde die Möglichkeiten für fortgeschrittenere Lizenzklassen, wenn du weiter in das Hobby einsteigen möchtest.
- Bildung und Schulung fortsetzen: Der Amateurfunk bietet eine breite Palette von Themen, von Technik und Elektronik bis zu Kommunikation und Notfallvorsorge. Setze deine Bildung fort, indem du Bücher liest, an Schulungen teilnimmst oder Online-Ressourcen nutzt.
- Teilnahme an Notfallübungen: Viele Amateurfunkgemeinschaften beteiligen sich an Notfallübungen und unterstützen lokale Rettungsdienste. Dies bietet nicht nur die Möglichkeit, deine Fähigkeiten zu nutzen, sondern trägt auch zur Gemeinschaft bei.
- Spaß haben und experimentieren: Der Amateurfunk ist ein vielfältiges Hobby. Experimentiere mit verschiedenen Antennen, Betriebsarten und Technologien. Der Spaß steht im Vordergrund!
Denke daran, dass der Amateurfunk eine lebendige Gemeinschaft ist, und es gibt viele Möglichkeiten, sich zu engagieren und zu lernen. Genieße die Reise und erkunde die faszinierende Welt des Amateurfunks!
Welche Geräte sollte ich mir zulegen?
Die Auswahl der Geräte im Amateurfunk hängt stark von deinen Interessen, deinem Budget und deinen Zielen im Hobby ab. Hier sind einige grundlegende Geräte, die für den Einstieg in den Amateurfunk nützlich sein könnten:
- Funkgerät/Transceiver: Das Herzstück deiner Ausrüstung. Wähle einen Transceiver, der zu deinen Bedürfnissen passt, basierend auf den Frequenzbändern, Betriebsarten und Funktionen, die du erkunden möchtest.
- Antenne: Eine gute Antenne ist entscheidend für eine effektive Kommunikation. Die Art der Antenne hängt von deinen räumlichen Gegebenheiten ab. Drahtantennen, Vertikalantennen oder Richtantennen sind gängige Optionen.
- Stromversorgung: Stelle sicher, dass du über eine zuverlässige Stromversorgung verfügst, sei es durch ein Netzteil, Batterien oder Solarenergie.
- Messgeräte (SWR-Meter, Multimeter): Diese helfen dir dabei, die Leistung deiner Antenne zu überwachen und sicherzustellen, dass deine Ausrüstung ordnungsgemäß funktioniert.
- Kabel und Stecker: Hochwertige Koaxialkabel und Stecker sind wichtig, um Signalverluste zu minimieren.
- Kopfhörer oder Lautsprecher: Ein guter Kopfhörer oder externe Lautsprecher können das Hörerlebnis verbessern, insbesondere wenn du in einer lauten Umgebung arbeitest.
- CW-Taste (Morse-Taste): Falls du daran interessiert bist, Morsecode zu verwenden, benötigst du eine Morsetaste.
- Computer und Software: Ein Computer mit Amateurfunksoftware kann für digitale Betriebsarten und zum Loggen von Verbindungen nützlich sein.
- Bücher und Ressourcen: Investiere in Bücher und Ressourcen, die dir helfen, die Grundlagen des Amateurfunks zu verstehen und fortgeschrittene Techniken zu erlernen.
- Notstromversorgung: Wenn du in Notfällen aktiv sein möchtest, ist eine Notstromversorgung wichtig. Dies kann eine Autobatterie, ein Generator oder eine USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) sein.
Denke daran, dass die Auswahl der Ausrüstung von deinen persönlichen Präferenzen abhängt. Wenn du unsicher bist, kannst du auch lokale Amateurfunkgruppen oder Foren konsultieren, um Empfehlungen zu erhalten. Der Einstieg kann mit einem einfachen Handfunkgerät und einer einfachen Antenne beginnen, und du kannst deine Ausrüstung im Laufe der Zeit erweitern, wenn du mehr Erfahrung sammelst.
Lesezeit ca.: 9 min. - geändert am: 18.03.2024 um 19:31 Uhr - ID: 732
Welche Prüfungsmaterialien sind erlaubt? Taschenrechner, Formelsammlung denke ich mal. Ist eine Ländercode- und Rufzeichenliste erlaubt.
Hallo von ersa ,
Habe heute Deinen Logkator Webseite gefunden . Finde ich sehr gut in der Ansicht .
Ich bin ein CB-Funker seit 1970 , und habe meinen Shack selbst gestaltet . Zur zeit habe ich mehrere Geräte zum Funken .
Einmal ein AE5890 von Albrecht FM-AM-SSB Multi , dann eine AE 8000 FM-AM und ein TEAM TS-6M -EM-AM .
Ausserdem habe ich für SWL ein Kenwood QR 666 von 170Khz bis 30Mhz in 6Bändern , noch ein Analog Gerät mit Langdraht Dipol . Für 11m. Benutze ich eine Sirio 2016 5/8Lamda Groundplan auf 8m. Mast .Habe schon bei guten Reichweiten mehrere Ausland QSOś geführt . Bis Amerika , Türkei , Ganz Europa .
Mein Logkator ist JN39TF , Mein QRA : D-E-S
Very 73 von Erwin,
Hier Klaus, DO2KDS, mein Rufzeichen ist gerade 24 Stunden alt, ich 68 Jahre. Deine Webseite hat mit mein qth ermittelt, dafür meinen Dank!
Das war der erste Schritt zu meinem Shack.
Bleib schön gesund und hab Freude am Leben!
Klaus DO2KDS
Hallo Klaus, DO2KDS
freut mich wenn ich dir mit meiner kleinen Seite weiter helfen konnte.
73, DL2FBO von Conny
Hallo Conny,
danke für die Zusammenstellung der informativen Infos zur Amateurfunkprüfung für Einsteiger. Die Bundesnetzagentur hat nun für das Inkrafttreten der neuen novellierten Amateurfunkverordnung übrigens Montag, den 24.06.2024 festgelegt (siehe bundesnetzagentur.de/Amateurfunk). Damit treten die Änderungen erst einen Tag später in Kraft.
73 Dominik