Stand­orte der Bundesnetzagentur

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Die Bundesnetzagentur ist deutschlandweit an 46 Standorten vertreten. So können auch in der Fläche die unterschiedlichen Aufgaben wahrgenommen werden. An 19 Standorte sorgt der Prüf- und Messdienst dafür, dass alle Funkfrequenzen in Deutschland störungsfrei genutzt werden können.

Hauptadresse für den Amateurfunk

Zuständig für:

  • Erteilung von Amateurfunkzulassungen
  • Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb
  • Organisation von Amateurfunkprüfungen Als Prüfungsstandorte sind die folgenden Standorte der Bundesnetzagentur möglich:
    Berlin, Dortmund, Dresden, Erfurt, Eschborn, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Reutlingen
  • Erteilung von Kurzzeitzulassungen
  • Zuteilung von Rufzeichen mit 1- oder 4- bis 7-stelligem Suffix für Klubstationen
  • Anerkennung ausländischer Amateurfunkgenehmigungen oder Prüfungsbescheinigungen
  • Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen für Personal der Gaststreitkräfte
  • Rufzeichenzuteilungen zur Nutzung an exterritorialen Standorten
  • Zuteilung von Rufzeichen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen gemäß § 13 Abs. 1 AFuV
  • Erteilung von Gestattungen und Rufzeichenzuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV

Bundesnetzagentur
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund

Tel: 0 231 9955-0
Fax: 0 231 9955-180
Dort1-Postfach@BNetzA.de

Für die Selbsterklärung und Standortbescheinigung

Bundesnetzagentur (BNetzA)
Anzeige zur BEMFV
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Ausbildungstandorte

Bundesnetzagentur in:

  • Augsburg, Morellstr. 33, 86159 Augsburg
  • Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
  • Bremen, Benningsenstr. 3, 28205 Bremen Tel. 0421/43444-0
  • Göttingen, Bertha-von-Suttner-Str. 1, 37085 Göttingen
  • Karlsruhe, Kanalweg 90, 76149 Karlsruhe
  • Konstanz, Zur Allmannshöhe 27, 78464 Konstanz
  • Magdeburg, Kaiser-Otto-Ring 16, 39106 Magdeburg Tel. 0391/7380-0
  • Mainz, Canisiusstr. 21, 55122 Mainz
  • Münster, Hansaring 66, 48155 Münster Tel. 0251/6081-0
  • Saarbrücken, An der Trift 40, 66123 Saarbrücken

Alle Adressen und Standorte

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/AufgabenStruktur/Standorte/start.html

Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland die zuständige Regulierungsbehörde für den Amateurfunk. In Bezug auf den Amateurfunk übernimmt die Bundesnetzagentur verschiedene Aufgaben:

  1. Vergabe von Amateurfunklizenzen: Die Bundesnetzagentur ist verantwortlich für die Vergabe von Amateurfunklizenzen in Deutschland. Sie führt die Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass angehende Funkamateure über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Nach bestandener Prüfung werden die Funklizenzen ausgestellt.
  2. Frequenzverwaltung: Die Bundesnetzagentur ist auch für die Verwaltung der Frequenzen im Amateurfunkbereich zuständig. Sie legt die Frequenzbereiche fest, die für den Amateurfunk in Deutschland reserviert sind, und stellt sicher, dass keine Interferenzen oder Störungen mit anderen Funkdiensten auftreten.
  3. Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Die Bundesnetzagentur überwacht den Amateurfunkbetrieb, um sicherzustellen, dass die Funkamateure die gesetzlichen Vorschriften und technischen Anforderungen einhalten. Sie kann bei Verstößen gegen die Vorschriften Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Aussetzung oder den Entzug von Funklizenzen.
  4. Koordination internationaler Funkverbindungen: Die Bundesnetzagentur arbeitet mit anderen nationalen Regulierungsbehörden zusammen, um den internationalen Funkverkehr zwischen Funkamateuren zu koordinieren. Dies umfasst die Vereinbarung und Überwachung von Bandplänen sowie die Regelung grenzüberschreitender Frequenzkoordination.

Die Bundesnetzagentur spielt somit eine wichtige Rolle bei der Förderung und Regulierung des Amateurfunkdienstes in Deutschland, um einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Lesezeit ca.: 2 min. - geändert am: 05.03.2024 um 12:15 Uhr - ID: 4496