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Sehr gut.!
Hmm – das macht jeder Übersetzungssoftware besser.
Lieblos gemacht.
Sehr gut 1
Abgesehen von einigen Textpassagen, die nicht Korrekturgelesen wurden sicherlich eine große Hilfe für den, der zwar nicht die englische Sprache beherrscht, aber immerhin die moderne Denke heutiger Technik aufbringt. Mir persönlich hilft die Anleitung nicht viel, weil sie mir noch zu abstrakt ist. Durch das System der vielen Menüs und Untermenüs steige ich nicht durch, da bin ich einfach zu altmodisch …
Hallo Fans chinesicher Handfunken.
Das UV- K5 oder baugleiche Funkkisten sollten in der BRD nicht betrieben werden. Eine einfache Messung mit einem Spektrum-Analyser der erzeugen Oberschwingungen zeigt nur eine Unterdrückung der 2. Harmonischen von etwa 40 dB, wobei mindestens 60 dB in der BRD als Mindest-Richtwert gilt. Die mangelhafte Unterdrückung der Harmonischen kann zu einer heftigen Beeinflussung des kommerziellen Flugfunks führen mit der Folge, dass man persönlich in Regress genommen wird. Das kann dann ins Auge gehen und in einem Strafverfahren enden. Jedenfalls schmerzt es gewaltig im Portmonee. Wenn man der Meinung sein sollte, dass ja erst der Standort ermittelt werden muss bevor man erwischt wird, dann ist das ein Trugschluss. Jeder Standort auf der Welt kann in Millisekunden einfach per Knopfdruck Metergenau bestimmt werden.
Siehe dazu auch das YouTube Video von DL2YMR u. a.
Also Amateure: Finger weg von dieser Funkkiste.
Dr. Walter Schau, DL3LH
Nur drei kleine Anmerkungen zum Komentar von Walter Schau
Den 2. Harmonischen wäre mit einem einfachen Bandpass-Filter beizukommen, was auch die Empfangsleitung erhöhen würde…. z.B. von SOTABEAMS.
Meines Wissens (ich bin Pilot) senden wir auf 2 Meter (144 Mhz) und 70 cm (430 MHz) mit dem Gerät.
Der Flugfunk befindet sich auf 118-136 MHz. Wo liegt das die 2. Harmonische? Oder sehe ich da etwas falsch?
Zur Anmerkung das der Standort eines ausgesendeten Signals in „Millisekunden“ „Metergenau“ bestimmt werden kann… – Das gehört m.E. eher in den Bereich der Märchen… Technisch möglich, wenn das Signal genug stark und von allen anderen Signalen auf der Frequenz trennbar ist und mehrere Satelliten dieses Signal tracen würden.
Oder weiss hier jemand etwas mehr?
Recht herzlichen Dank , gut zu lesen auch für ältere
Hallo Herr Pilot,
die haben Sie in der Ausbildung wohl auch nicht alles gesagt.
Walter Schau
@Dr. Walter Schau
Die haben Sie……
Ich bin ja nur ein einfacher Trucker, der eben dieses Gerät auf CB-Funk umprogrammiert hat,
aber nach meinem Deutschverständnis (ich hatte in der 10. Klasse immerhin in Deutsch eine 1!)
würde es wohl heißen: Die haben Ihnen ……
Außerdem ist es ein Streit um des Kaisers Bart, wie man so schön sagt!
Ich kann weder mit dem 2. Harmonischen noch mit dem Rest etwas anfangen, aber wenn hier von „Richtwerten“ gesprochen wird, sind das wohl keine gesetzlichen Vorschriften? Wenn doch bitte die gesetzliche Grundlage posten! Und in dem Falle eines Richtwertes liegen auch keine strafrechtlich relevanten bzw. schadensersatzpflichtigen Forderungen vor? Aber von einem Doktor lasse ich mich gern eines besseren belehren!
Hallo Herr Graumann,
danke für die ehrliche Antwort von einem bodenständigen Menschen.
Das „Sie“ war ja gerade der Witz.
Kennen Sie den Spruch: „Herr Lehrer ich weiß was, auf dem Lokus brennt noch Licht“ ?
Das Gerät ist zwischenzeitlich von der BNetzA verboten worden, weil es die gesetzlichen Vorschriften in der BRD nicht einhält.
Einen besonderen Gruß an Sie, Herr Graumann.
Walter Schau
Hallo Herr Dr. Walter Schau,
SIE scheinen ja auf jeden Fall etwas zu wissen?
„Das Gerät ist zwischenzeitlich von der BNetzA verboten worden…..“
Sicherlich haben Sie die entsprechende Verordnung, Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Verordnungsnummer oder so etwas Ähnliches parat?
Ich bin da jemand, der es genau wissen will? Wäre doch Quatsch, wenn es nur so vom „Hören-Sagen“ bekannt gemacht würde? Meinen Sie nicht?
Also wären Sie bitte so freundlich, einen „ehrlichen bodenständigen (naiven und dummen?) Menschen entsprechend aufzuklären?
Danke!
Hier findest du von Schweizer Amateurfunkern einen Hinweis: https://prepper-funk.de/quansheng-uv-k5-verboten/
Ich persönlich habe jetzt nichts explizit gefunden was das Quansheng verbietet. Was größtenteils verboten ist sind die Boafeng Geräte. Dazu gibt es auch verschiedene Publikationen der BNetzA.
Man kann davon ausgehen, daß für das Boafeng auch Verbote kommen. Siehe dazu den Schweizer Beitrag.
Hallo Conny,
danke für Deine Antwort.
Ich lasse mich nicht auf diese dummen Spiele ein.
Herr Naumann ist sicherlich selbst in der Lage im Internet der Sache nachzugehen.
Gruß Walter, DL3LH
Na da ist ja mal einer ganz schlau, Herr Schau.
Wenn Du schon weißt wo das steht, sollte es Dir als Dr. bestimmt möglich sein den Link zu kopieren.
Gut vielleicht hast Du auch nur die Schweiz und Deutschland verwechselt, kann einem ja schon mal passieren.
Ich habe mir mal die Arbeit gemacht zu schauen ob ich bei der Bundesnetzagentur was finde.
Ich habe einiges gefunden aber kein Quansheng Gerät das verboten ist.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Technik/Marktueberwachung/MarkteinschraenkendeMassnahmen/EuVertriebsverbote.html
Vielleicht habe ich es auch einfach nicht gefunden, ich würde mich wirklich freuen wenn Du uns hier aufklärst und das entsprechende Dokument der Bundesnetzagentur verlinkst.
Ansonsten muss ich glauben, das Deine Aussage
„Das Gerät ist zwischenzeitlich von der BNetzA verboten worden…..“
falsch ist und Fake Meldungen brauchen wir hier nicht.
Du wirst das aber sicher aufklären!
Gruß
Thomas DL1HT
„Super! Vielen Dank für das deutsche Benutzerhandbuch!“
Hallo Thomas, DL1HT,
selbst als Amateurfunk Neuling sollte es Dir bekannt sein, dass Geräte, die nicht den technischen Bestimmungen der BNetzA entsprechen, automatisch nicht erlaubt – besser verboten sind. Es bedarf daher kein extra Verbotshinweis durch die BNetzA.
Wenn die Jungs in HB besonders darauf hinweisen ist das nur dem Grund geschuldet, dass die Behörde den Betreibern solcher Geräte auf die Füße treten – besser Bußgelder besorgen will.
Unabhängig ob oder ob nicht. sollte Dir auch bekannt sein, dass eine Unterdrückung der 2. Harmonischen von nur 40 dB zu gering ist, wenn die gesetzliche Bestimmung 60 dB fordert – ob es Dir nun gefällt oder nicht – oder ist Dir vielleicht die dB Rechnung nicht mehr geläufig? Kann einem ja schon mal passieren.
73 Walter, DL3LH