Inhaltsverzeichnis
Informationen zur Selbsterklärung und Standortbescheinigung (STOB) nach BEMFV
Die Selbsterklärung sollte von jedem Funkamateur relativ einfach zu erstellen sein.
Zeitaufwand: Erstellung einer „Selbsterklärung“ – mit einem Lageplan – ca. eine Stunde.
Unabhängig von ihrem Bestimmungszweck dürfen ortsfeste Funkanlagenstandorte nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die dort installierten Funkanlagen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen. Nach den Regelungen der BEMFV benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr als Nachweis vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
Alle Funkstellen müssen von der BNetzA genehmigt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. Die BNetzA teilt zu diesem Zweck eine Standortbescheinigung nach § 4 BEMFV zu. Dieses trifft auch den CB-Funk und alle Radio-Sender. Funkamateure müssen für ihre Amateurfunkstellen nicht in jedem Fall eine Standortbescheinigung beantragen. Solange sich die Sicherheitsabstände der verschiedenen Funkanwendungen nicht überlappen, genügt es, die Amateurfunkstelle nach einem genau festgelegten Verfahren anzuzeigen. So wird sichergestellt, dass auch die Amateurfunkstellen die gleichen Grenzwerte einhalten, wie alle übrigen Funkstellen. Die dafür benötigten Grundlagen muss ein Funkamateur bei seiner Prüfung für das Amateurfunkzeugnis nachweisen.
EMF Karte der Bundesnetzagentur Link
Hier findet man alle registrierten Sender
Tipp
Den Funkamateuren wird eine Sonderstellung bei den Funkdiensten eingeräumt.
Sie können Ihre Anzeige nach § 9 BEMFV selbst erstellen und einzureichen.
Kein anderer Funkdienst darf ansonsten seine Erklärung selbst erstellen!
Voraussetzung: Die Anzeige nach BEMFV (in Verf. 306/97 noch Selbsterklärung genannt) muss vor Aufnahme der Sendetätigkeit bei der zuständigen BNetzA-Außenstelle abgegeben werden.
Unterlagen
- Berechnungen und Feldstärkemessungen
mithilfe von PC-Programmen wie WATT32, WATTWÄCHTER, 4NEC2 - ein maßstabsgerechter Lageplan (vorzugsweise als Katasterplan)
In diesem sind der kontrollierbare Bereich sowie die Sicherheitsabstände um die Antenne deutlich einzuzeichnen und zu bemaßen. Aus dem Plan soll deutlich werden, dass der Sicherheitsabstand um die Antennen in alle Richtungen eingehalten wird. - Ausfüllen der Formblätter (Formulare BEMFV)
Beispiele:
Die ausgefüllte, fortlaufend nummerierte und einheitlich datierte Anzeige mit den
– drei Formblättern
– maßstäbliche Skizze mit eingezeichneten Antennen, Sicherheitsabständen
(bzw. Messpunkten) und dem kontrollierbaren Bereich
ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu übersenden
An
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Anzeige zur BEMFV
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Empfehlungen / Links
Offizielle Seite der Bundesnetzagentur Link
BEMFV2013 mit Änderungen 2013 Link
Lagerbeschreibung
Lagebeschreibung lässt sich am besten (für Hessen) mit der Seite des Geo Portals erstellen Link
Bei der ortsfesten Amateurfunkanlage sind folgende Unterlagen aufzubewahren:
- Technische Daten der Konfiguration der ortsfesten Amateurfunkanlage
(„Anlage 3“ der Anleitung zur Durchführung der Anzeige) sowie die Tabelle der Umrechnungsfaktoren („Anlage 4“ der Anleitung zur Durchführung der Anzeige) - Dokumentation in Form von Rechen-, Mess- oder sonstigen Bewertungsprotokollen und Antennendiagrammen
- Lageplan und Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
- Darstellung des Einwirkungsbereichs für aktive Körperhilfen nach § 10 BEMFV
Software / Hilfsmittel zur Selbsterklärung
Die neue BEMFV Selbsterklärung – leicht gemacht Link
Informationen zur Selbsterklärung und Standortbescheinigung (STOB) nach BEMFV Link
Hier die gesetzlichen Grundlagen der Bundesnetzagentur Link
Berechnung mittels WATTWÄCHTER oder WATT32 bringt Sicherheit, wie hoch der Gesamtwert des Standortes ist.
WattWächter (Download)
Offizielles Programm der Bundesnetzagentur:
WATTWÄCHTER Download und Info Link
Anleitung zur Berechnung der Antennenanlage mit WATTWÄCHTER Link
Wattwächter INFO
Zu beachten ist unbedingt, dass das Programm aus dem Ordner heraus gestartet wird, in dem es installiert wurde, denn ansonsten gibt es Probleme beim Laden der diversen Antennenformen aus der mitgelieferten Bibliothek, auch wenn das Programm zunächst sauber zu starten scheint. Scheinbar muss man dazu unter Mac OS und unter Linux sozusagen „eingreifen“, d. h. es reicht nicht aus, wenn man das Jar File einfach per Doppelklick startet – es kommt nämlich sonst beim Versuch, die abschließende Berechnung anzustoßen, zu einem Fehler wie hier gezeigt (Linux):
Wattwächter (LINUX)
Abhilfe für das oben beschriebene Problem schafft z. B. ein Shell Script (siehe unten).
Die hier gezeigte Lösung ist vermutlich nicht perfekt und kann gerne von einem erfahreneren Linux-Anwender kommentiert und verbessert werden.
- Datei
wattwaechter.sh
mit folgendem Inhalt anlegen:
#!/bin/bash # ------------------------------------------------------------------ # Shell script for Launching BNetzA Wattwaechter explictly from its # installation Folder. # We assume the software has been extracted to the folder # "Wattwaechter" directly underneath the user's home directory. # ------------------------------------------------------------------ # Change work dicrectory and launch the Java-based software cd ~/Wattwaechter /usr/bin/java -jar wattwaechter_2.01.jar &
- Datei als ausführbar markieren, also auf Shell-Ebene z. B. so:
chmod ug+x wattwaechter.sh
- Desktop Launcher anlegen (hier im Beispiel ist der Benutzername „ho“, den muss man natürlich durch den ersetzen, in dessen Home Directory die Software abgelegt wurde):
Durch Doppelklick auf diesen Desktop Launcher kann die Anwendung dann gestartet werden.
Wattwächter (Mac OS)
Da möge sich ein Mac-Anwender zu äußern.
Vermutlich sind die Schritte dort ähnlich.
vielen Dank für die Infos an: Henner
WATT32
Download: http://www.df3xz.de/watt32.html
Viele Infos sowie ein Video des Watt32 Autors Ehrhart, DF3XZ.
Schritt für Schritt vermittelt er in 49 Minuten alles, was man zur Anzeige gemäß BEMFV wissen sollte:
www.df3xz.de/nuetzliches.html
ACHTUNG
Für die Richtigkeit der Berechnung, ungeachtet der verwendeten Hilfsmittel oder Verfahren, ist der Funkamateur verantwortlich. Daher wird eine kritische Bewertung der Ergebnisse dringend empfohlen.
Dieser Artikel war eine große Hilfe für mich! Ich habe gelernt, wie ich die Selbsterklärung einfach erstellen kann und was ich bei der Standortbescheinigung beachten muss. Es war beruhigend zu wissen, dass ich nur etwa eine Stunde für die Erstellung der Selbsterklärung benötigen würde. Die Informationen über die Sicherheitsabstände und die Anforderungen der BEMFV waren besonders wertvoll. Dank dieses Artikels konnte ich meine Funkanlage mit Vertrauen in Betrieb nehmen.
Wenn ich die Ausführungen von Alex lese, dann schwill mir der Kamm.
Wie hat er als Newcomer denn die tatsächlich abgestrahlte Leistung EIRP bestimmt? Mit den angegebenen Hilfsmitteln wie Watt oder Wattwächter ist das doch gar nicht möglich. Die Berechnung einer KW Antennenanlage dauert mindesten 4 Stunden
pro Band mit einigen Frequenzen innerhalb des Bandes. Alex ist sicherlich kein Vorwurf zu machen, wird ihm doch die Leichtigkeit einer Selbsterklärung vorgegaukelt.
Es beginnt mit der Berechnung der Antenne und des Antennengewinns als Funktion der Frequenz und des Raumwinkels. Dann die Berechnung des frequenzabhängigen VSWR am Fußpunkt des Strahlers bezogen auf die verwendete Zuleitung zur Bestimmung der Verluste und der frequenzabhängigen Eingangsimpedanzen der Zuleitung. Daraus die Wahl des Anpassnetzwerks und die Berechnung der Verluste, wieder als Funktion der verwendeten Frequenzen. Sollte noch ein völlig sinnloser Balun oder Ähnliches Anwendung finden, müssen deren Verluste und Impedanzen berechnet werden, was die Rechenzeit mit Sicherheit verlängert.
Die von einem normalen FA erstellten Unterlagen gehören in dem Bereich „Wünsch Dir was“, Wenn die von der privaten Firma BNetzÄ damit einverstanden sind, umso besser. Die Daten für die SE können einfacherweise besser gewürfelt werden. Mit den angedrohten Bußgeldern bei Nichteinhaltung und einer möglichen Überprüfung wird nur Angst verbreitet. Eine messtechnische Überprüfung der abgestrahlten Leistung im Raum ist zwar möglich, aber derart teuer, dass der FA sich besser ein anderes Hobby suchen sollte.
Das einzige was der normale FA bestimmen kann, sind mit einem passenden Messgerät, die Senderleistung und das VSWR am Sender, welches nur die Leistungsanpassung am Senderausgang beleuchtet und weiter nichts.
Dr. Walter Schau, DL3LH
Ergänzung zu meinem Beitrag vom 13. Januar:
Selbsterklärung und Standortbescheinigung nach BEMFV, besser
Selbstbezichtigungserklärung, ist eine unerträgliche Gängelung des Amateurfunks, der, lt. ursprünglichen Amateurfunkgesetz, mal ein Versuchsfunk war. Die BNetzA ist keine Behörde, sondern eine Agentur, also eine private Firma. Genau wie das frühere Arbeitsamt, dass schleichend und von der Bevölkerung kaum bemerkt, zur Arbeitsagentur wurde. Man braucht doch nur im Internet ein wenig stöbern um den Sachverhalt zu bestätigen.
Die unnötigen Frequenznutzungsgebühren, die schleichend eingeführt zu Frequenzschutzbeiträgen gewandelt wurden, sind reine Abzocke zu Lasten der FA.
Sicherlich, alles von den „Gerichten“ genehmigt und offiziell bestätigt. Wer die Macht hat kann sich alles passend machen, das erleben wir ja jeden Tag neu.
Was Versuchsfunk – Amateurfunk mal bedeutete zeigt das unter YouTube immer noch vorhandene Video: „Das unsichtbare Netz“.
Unser großartiges Hobby wird immer mehr und mehr ausgehöhlt und drangsaliert. Jetzt wird auch noch die Lizenz N, mit der Begründung eines leichteren Zugang zum Amateurfunk, eingeführt. Gut als Geldmaschine, gut für die Anwärter, katastrophal für den Amateurfunk, Noch mehr, die einfach eine Funkkiste kaufen und dann die Antenne evtl. noch von einer Firma installieren lassen. Noch mehr „Frontplattenschnacker“ auf den Bändern. Ich, für meinen Teil, habe die Konsequenzen gezogen und das einst von mir so geliebte und über alle Maßen geschätzte Hobby beerdigt und mich anderen Freizeitaktivitäten ohne Gängelung zugewandt.
Machts gut Freunde, behaltet Euren Enthusiasmus, lasst Euch von der BNetz- Agentur weiter drangsalieren und bezahlt artig die Frequenz-ab-nutzungsgebühren. Ich bin raus und werde keine Taste mehr anfassen, obwohl mir der HSC unendliche Freude bereitet hat. Vielleicht liegt es auch an meinem Alter. Ein Leben lang hätte ich mich für den Amateurfunk „zerreißen“ lassen. Heute, fast alle Freunde, wirkliche Freunde, aus den Reihen der FA sind verstorben, nachlesbar in meinem Beitrag: „Mit 60 Ohm um die Welt“- 60 Jahre Amateurfunk im Rückblick.
Meine Verneigung vor dem Amateurfunk habe ich mit den ca. 150 technischen und mathematisch ausführlichen Beiträgen über alle Fragen zu Rauschen, parametrischen Mischern, Endstufen, Antennen, Zuleitungen, Balun und Co. abgeschlossen in der Hoffnung, dass damit allmählich die vielen, vielen Mythen zu diesen Themen aus den Köpfen der heutigen FA und der Newcomer verschwinden.
73 Walter, DL3LH
Hallo Freunde des Amateurfunks.
Gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.
benötigen in der BRD ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung EIRP > 10 Watt, vor der Inbetriebnahme, eine Standortbescheinigung der BNetzA. FA haben noch eine Sonderstellung vor allen Funkdiensten. Sie können ihre Anzeige nach § 9 der BEMFV selbst erstellen und einreichen. Der Beitrag „Messen oder Rechnen“ gibt einen kleinen Einblick in die Problematik. Eine Skizze über den kontrollierbaren Bereich zu erstellen dürfte wohl jeden FA gelingen. Nur, welche Werte Feldstärkewerte dort verewigt werden, entstammen wohl eher einer Glaskugel.
Toll gestaltete YouTube Videos über Amateurfunk, die neue Klasse N, Ringkerne und deren angebliche Funktion, meine 130 Beiträge über das Thema „Rund um die Antenne“, Morse Training, Betriebsarten, Arten von Antennen, Geschichte des Amateurfunks, Endstufenbau und tausend andere Themen – natürlich alle wichtig. Alles Nebelkerzen, alles weniger wichtig und zweitrangig, weil unbewusst oder bewusst verschwiegen wird, dass vor der Beschäftigung mit diesen Themen und Inbetriebnahme eines Senders eine Standortbescheinigung der BNetzA notwendig ist.
Videos, in den mit teuren Messgeräten vorgegaukelt wird, wie einfach doch eine Messung von komplexen E und H im reaktiven Nahfeld einer Antenne und das noch in 3 Raumrichtungen ist, ist irreführend und gehört in den Bereich Wunschdenken. Nebelkerzen, lauter Nebelkerzen. Selbst im Antrag an die BNetzA wird angekreuzt „Berechnung im Fernfeld“, also mindestens im Abstand von 3 – 4 Lambda von der Antenne. Profis können solche Berechnungen und Messungen im Raum und im Abstand von einigen hundert Metern von der Antenne durchführen, keine Problem. Nur Amateure?
Zur Bestimmung der EIRP muss aber nicht nur die Antenne mit ihren E und H Komponenten, sondern die gesamte Antennenanlage, berechnet werden. Das einzige was der Amateur bestimmen kann ist die Ausgangsleistung und das VSWR am Senderausgang; vielleicht noch – mit passenden Equipment – die Hüllkurvenleistung PEP?
Wo bleiben die vielen Aktivisten, YouTuber und Selbstdarsteller die mal zeigen könnten wie eine komplette Berechnung zur Bestimmung der EIRP durchgeführt wird oder zumindest eine Komplett – Berechnung anbieten – als notwendige Bedingung des Sendebetriebs? Was nutzt die ganze Schönfärberei und das Gedudel über den Amateurfunk, wenn die Basis faul ist. Das schönste Haus funktioniert nicht ohne tragfähiges Fundament. Als Richtlinie, wie eine komplette Berechnung einer Antennenanlage auszusehen hat, sei auf den Beitrag von mir „Pflichten des Funkamateurs“, zu finden im Netz, hingewiesen.
Dr. Walter Schau, DL3LH
Hallo Freunde des Amateurfunks. Nachtrag zu meinem Beitrag v. 29. März
Grundsätzlich muss für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt werden. Laut BNetzA lagen bis zum 18. Sept. d.v.J. 21.958 Selbsterklärungen von ortsfesten Funkanlagen von FA, gem. § 9 BEMFV, vor. Demnach haben mehr als 2/3 der rund 70.000 deutschen Funkamateure keine SE abgegeben und 2/3 der FA senden mit einer Leistung EIRP < 10 Watt, was ja ja auch die 59 plus 30 Signale auf den Bändern bestätigen.
Man kann über die SE geteilter Meinung sein, nur hier gilt seit 2002 ein Gesetz. Fragt sich wie lange die Firma BNetzA den aktuellen Stand noch akzeptiert, vor allem weil nur Funkamateure die o.a. Sonderstellung haben.
Ginge die verloren, wäre es wohl der Untergang des Amateurfunks, denn eine kostenpflichtige SE von Profis erstellt, kostet mehr als ein Hilberling mit Endstufe. Eins ist sicher: Die Jungs von der BNetzA verstehen ihr Handwerk und ziehen sich die Hose nicht mit der Kneifzange an. Zudem wird es der BNetzA besonders leicht gemacht um den aktuellen Sachstand zu ergründen. Werden doch im Netz oder auf YouTube freimütig alle Einzelheiten der Funkbude gezeigt. Wie heißt es doch: "Nur dumme Kühe wählen ihren Metzger selber".
Dr. Walter Schau, DL3LH
danke herr doktor. kannst du mir eine krankschreibung geben? 73 sp3ro
Hallo Rolf, SP3RO,
wie Einstein sagte: Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
73 Walter, DL3LH
Hallo Freunde des Amateurfunks.
Immer die gleichen Fragen – per Email.
Es gilt nun mal:
Gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV hat der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung EIRP > 10 Watt vor Inbetriebnahme der Anlage dies der BNetzA anzuzeigen.
Was ist denn an diesem Gesetz so schwer zu verstehen?
Zu beachten ist, dass mit der Anzeige der Betreiber einer Amateurfunkanlage nur informiert das seine Anlage die in der BRD geltenden Grenzwerte einhält? Mit der Entgegennahme der Anzeige bestätigt die BNetzA aber nicht die Richtigkeit der in der Anzeige vom FA gemachten Angaben. Hierzu bedarf es einer Überprüfung der vom Betreiber zu seiner Funkanlage angefertigten Unterlagen, vor allem wenn Hinweise vorliegen, dass die Anforderungen der BEMFV nicht eingehalten werden. Zur Überprüfung hat der FA nach § 9 Abs. 3 BEMFV die erstellenten Dokumentationen vorzulegen um damit nachzuweisen, dass die geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Die Überprüfung der vom FA gemachten Angaben erfolgt durch Feldstärkemessungen im reaktiven Nahfeld der Antenne, wobei in den propagierten Programmen zu SE die Formel für das Fernfeld – also in einigen hundert Meter von der Antenne – zur Anwendung kommt. Heißt: Sämtliche bislang eingereichten SE gehen von falschen Sicherheitsabständen aus, es sei denn die SE wurde von einem Profi erstellt, der die Berechnung der komplexen Feldstärken E, H, im reaktiven Nahfeld der Antenne und die Berechnung der kompletten Antennenanlage beherrscht.
Noch Fragen?
Dr. Walter Schau, DL3LH