Inhaltsverzeichnis
Informationen zur Selbsterklärung und Standortbescheinigung (STOB) nach BEMFV
Die Selbsterklärung sollte von jedem Funkamteur relativ einfach zu erstellen sein.
Zeitaufwand: Erstellung einer “Selbsterklärung“ – mit einem Lageplan – ca. eine Stunde.
Unabhängig von ihrem Bestimmungszweck dürfen ortsfeste Funkanlagenstandorte nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die dort installierten Funkanlagen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen. Nach den Regelungen der BEMFV benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr als Nachweis vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.
Alle Funkstellen müssen von der BNetzA genehmigt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. Die BNetzA teilt zu diesem Zweck eine Standortbescheinigung nach § 4 BEMFV zu. Dieses trifft auch den CB-Funk und alle Radio-Sender. Funkamateure müssen für ihre Amateurfunkstellen nicht in jedem Fall eine Standortbescheinigung beantragen. Solange sich die Sicherheitsabstände der verschiedenen Funkanwendungen nicht überlappen, genügt es die Amateurfunkstelle nach einem genau festgelegten Verfahren anzuzeigen. So wird sichergestellt, dass auch die Amateurfunkstellen die gleichen Grenzwerte einhalten, wie alle übrigen Funkstellen. Die dafür benötigten Grundlagen muss ein Funkamateur bei seiner Prüfung für das Amateurfunkzeugnis nachweisen.
Unterlagen
- Berechnungen und Feldstärkemessungen
mithilfe von PC-Programmen wie WATT32, WATTWÄCHTER, 4NEC2 - ein maßstabsgerechter Lageplan (vorzugsweise als Katasterplan)
In diesem sind der kontrollierbare Bereich sowie die Sicherheitsabstände um die Antenne deutlich einzuzeichnen und zu bemaßen. Aus dem Plan soll deutlich werden, dass der Sicherheitsabstand um die Antennen in alle Richtungen eingehalten wird. - Ausfüllen der Formblätter (Formulare BEMFV)
Bespiel 1: BEMFV-Anzeige DL1EMV Beispiel (11 MB) von http://www.df3xz.de
Beispie 2: BEMFV-Anzeige DK2EMV Beispiel (7 MB) von http://www.df3xz.de
Die ausgefüllte, fortlaufend nummerierte und einheitlich datierte Anzeige mit den
– drei Formblättern
– maßstäbliche Skizze mit eingezeichneten Antennen, Sicherheitsabständen
(bzw. Messpunkten) und dem kontrollierbaren Bereich
ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu übersenden.
An
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Anzeige zur BEMFV
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Empfehlungen / Links
Viele Infos sowie ein Video des Watt32 Autors Ehrhart, DF3XZ.
Schritt für Schritt vermittelt er in 49 Minuten alles, was man zur Anzeige gemäß BEMFV wissen sollte:
www.df3xz.de/nuetzliches.html
Ofizelle Seite der Bundesnetzagentur Link
BEMFV2013 mit Aenderungen 2013 Link
Lagebeschreibung lässt sich am besten (für Hessen) mit der Seite des Geoportals erstellen Link
Bei der ortsfesten Amateurfunkanlage sind folgende Unterlagen aufzubewahren:
- Technische Daten der Konfiguration der ortsfesten Amateurfunkanlage
(„Anlage 3“ der Anleitung zur Durchführung der Anzeige) sowie die Tabelle der Umrechnungsfaktoren („Anlage 4“ der Anleitung zur Durchführung der Anzeige) - Dokumentation in Form von Rechen-, Mess- oder sonstigen Bewertungsprotokollen und Antennendiagrammen
- Lageplan und Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
- Darstellung des Einwirkungsbereichs für aktive Körperhilfen nach § 10 BEMFV
Software / Hilfsmittel zur Selbsterklärung
Die neue BEMFV-Selbsterklärung – leicht gemacht Link
Informationen zur Selbsterklärung und Standortbescheinigung (STOB) nach BEMFV Link
Hier die gesetzlichen Grundlagen der Bundesnetzagentur Link
Berechnung mittels WATT32 oder Wattwächter bringt Sicherheit, wie hoch der Gesamtwert des Standortes ist.
WATT32 http://www.df3xz.de/watt32.html
Berechnung der Anennenanlage mit WattWächter Link
Offizelles Programm der Bundesnetzagentur: WATTWÄCHTER download und Info Link