Selbsterklärung und Standortbescheinigung

Informationen zur Selbsterklärung und Standortbescheinigung (STOB) nach BEMFV

Die Selbsterklärung sollte von jedem Funkamteur relativ einfach zu erstellen sein.

Zeitaufwand: Erstellung einer “Selbsterklärung“ – mit einem Lageplan – ca. eine Stunde.

Unabhängig von ihrem Bestimmungszweck dürfen ortsfeste Funkanlagenstandorte nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die dort installierten Funkanlagen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen. Nach den Regelungen der BEMFV benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr als Nachweis vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.

Alle Funkstellen müssen von der BNetzA genehmigt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. Die BNetzA teilt zu diesem Zweck eine Standortbescheinigung nach § 4 BEMFV zu. Dieses trifft auch den CB-Funk und alle Radio-Sender. Funkamateure müssen für ihre Amateurfunkstellen nicht in jedem Fall eine Standortbescheinigung beantragen. Solange sich die Sicherheitsabstände der verschiedenen Funkanwendungen nicht überlappen, genügt es die Amateurfunkstelle nach einem genau festgelegten Verfahren anzuzeigen. So wird sichergestellt, dass auch die Amateurfunkstellen die gleichen Grenzwerte einhalten, wie alle übrigen Funkstellen. Die dafür benötigten Grundlagen muss ein Funkamateur bei seiner Prüfung für das Amateurfunkzeugnis nachweisen.

EMF Karte der Bundesnetzagentur Link

Hier findet man alle registrierten Sender

Info

Tip

Den Funkamateuren wird eine Sonderstellung bei den Funkdiensten eingeräumt.
Sie können Ihre Anzeige nach § 9 BEMFV selbst erstellen und einzureichen.
Kein anderer Funkdienst darf ansonsten seine Erklärung selbst erstellen!

Vorraussetzung: Die Anzeige nach BEMFV (in Verf. 306/97 noch Selbsterklärung genannt) muss vor Aufnahme der Sendetätigkeit bei der zuständigen BNetzA-Außenstelle abgegeben werden.

Unterlagen

  • Berechnungen und Feldstärkemessungen
    mithilfe von PC-Programmen wie WATT32, WATTWÄCHTER, 4NEC2
  • ein maßstabsgerechter Lageplan (vorzugsweise als Katasterplan)
    In diesem sind der kontrollierbare Bereich sowie die Sicherheitsabstände um die Antenne deutlich einzuzeichnen und zu bemaßen. Aus dem Plan soll deutlich werden, dass der Sicherheitsabstand um die Antennen in alle Richtungen eingehalten wird.
  • Ausfüllen der Formblätter (Formulare BEMFV)

Bespiel 1: BEMFV-Anzeige DL1EMV Beispiel (11 MB) von http://www.df3xz.de

Beispie 2: BEMFV-Anzeige DK2EMV Beispiel (7 MB) von http://www.df3xz.de

Die ausgefüllte, fortlaufend nummerierte und einheitlich datierte Anzeige mit den
drei Formblättern
– maßstäbliche Skizze mit eingezeichneten Antennen, Sicherheitsabständen
(bzw. Messpunkten) und dem kontrollierbaren Bereich

ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu übersenden.

An
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Anzeige zur BEMFV
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Empfehlungen / Links

Viele Infos sowie ein Video des Watt32 Autors Ehrhart, DF3XZ.
Schritt für Schritt vermittelt er in 49 Minuten alles, was man zur Anzeige gemäß BEMFV wissen sollte:
www.df3xz.de/nuetzliches.html

Ofizelle Seite der Bundesnetzagentur Link

BEMFV2013 mit Aenderungen 2013 Link

Lagebeschreibung lässt sich am besten (für Hessen) mit der Seite des Geoportals erstellen Link

Bei der ortsfesten Amateurfunkanlage sind folgende Unterlagen aufzubewahren:

  • Technische Daten der Konfiguration der ortsfesten Amateurfunkanlage
    („Anlage 3“ der Anleitung zur Durchführung der Anzeige) sowie die Tabelle der Umrechnungsfaktoren („Anlage 4“ der Anleitung zur Durchführung der Anzeige)
  • Dokumentation in Form von Rechen-, Mess- oder sonstigen Bewertungsprotokollen und Antennendiagrammen
  • Lageplan und Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
  • Darstellung des Einwirkungsbereichs für aktive Körperhilfen nach § 10 BEMFV

Software / Hilfsmittel zur Selbsterklärung

Die neue BEMFV-Selbsterklärung – leicht gemacht Link

Informationen zur Selbsterklärung und Standortbescheinigung (STOB) nach BEMFV Link

Hier die gesetzlichen Grundlagen der Bundesnetzagentur Link

Berechnung mittels WATT32 oder Wattwächter bringt Sicherheit, wie hoch der Gesamtwert des Standortes ist.
WATT32 http://www.df3xz.de/watt32.html

Berechnung der Anennenanlage mit WattWächter Link
Offizelles Programm der Bundesnetzagentur: WATTWÄCHTER download und Info Link

test

ACHTUNG

Für die Richtigkeit der Berechnung, ungeachtet der verwendeten Hilfsmittel oder Verfahren, ist der Funkamateur verantwortlich. Daher wird eine kritische Bewertung der Ergebnisse dringend empfohlen.

Lesezeit ca.: 3 min. - geändert am: 13.01.2024 um 11:50 Uhr - ID: 2945

3 Kommentare

  1. Dieser Artikel war eine große Hilfe für mich! Ich habe gelernt, wie ich die Selbsterklärung einfach erstellen kann und was ich bei der Standortbescheinigung beachten muss. Es war beruhigend zu wissen, dass ich nur etwa eine Stunde für die Erstellung der Selbsterklärung benötigen würde. Die Informationen über die Sicherheitsabstände und die Anforderungen der BEMFV waren besonders wertvoll. Dank dieses Artikels konnte ich meine Funkanlage mit Vertrauen in Betrieb nehmen.

  2. Wenn ich die Ausführungen von Alex lese, dann schwill mir der Kamm.
    Wie hat er als Newcomer denn die tatsächlich abgestrahlte Leistung EIRP bestimmt? Mit den angegebenen Hilfsmitteln wie Watt oder Wattwächter ist das doch gar nicht möglich. Die Berechnung einer KW Antennenanlage dauert mindesten 4 Stunden
    pro Band mit einigen Frequenzen innerhalb des Bandes. Alex ist sicherlich kein Vorwurf zu machen, wird ihm doch die Leichtigkeit einer Selbsterklärung vorgegaukelt.
    Es beginnt mit der Berechnung der Antenne und des Antennengewinns als Funktion der Frequenz und des Raumwinkels. Dann die Berechnung des frequenzabhängigen VSWR am Fußpunkt des Strahlers bezogen auf die verwendete Zuleitung zur Bestimmung der Verluste und der frequenzabhängigen Eingangsimpedanzen der Zuleitung. Daraus die Wahl des Anpassnetzwerks und die Berechnung der Verluste, wieder als Funktion der verwendeten Frequenzen. Sollte noch ein völlig sinnloser Balun oder Ähnliches Anwendung finden, müssen deren Verluste und Impedanzen berechnet werden, was die Rechenzeit mit Sicherheit verlängert.
    Die von einem normalen FA erstellten Unterlagen gehören in dem Bereich „Wünsch Dir was“, Wenn die von der privaten Firma BNetzÄ damit einverstanden sind, umso besser. Die Daten für die SE können einfacherweise besser gewürfelt werden. Mit den angedrohten Bußgeldern bei Nichteinhaltung und einer möglichen Überprüfung wird nur Angst verbreitet. Eine messtechnische Überprüfung der abgestrahlten Leistung im Raum ist zwar möglich, aber derart teuer, dass der FA sich besser ein anderes Hobby suchen sollte.
    Das einzige was der normale FA bestimmen kann, sind mit einem passenden Messgerät, die Senderleistung und das VSWR am Sender, welches nur die Leistungsanpassung am Senderausgang beleuchtet und weiter nichts.

    Dr. Walter Schau, DL3LH

  3. Ergänzung zu meinem Beitrag vom 13. Januar:

    Selbsterklärung und Standortbescheinigung nach BEMFV, besser
    Selbstbezichtigungserklärung, ist eine unerträgliche Gängelung des Amateurfunks, der, lt. ursprünglichen Amateurfunkgesetz, mal ein Versuchsfunk war. Die BNetzA ist keine Behörde, sondern eine Agentur, also eine private Firma. Genau wie das frühere Arbeitsamt, dass schleichend und von der Bevölkerung kaum bemerkt, zur Arbeitsagentur wurde. Man braucht doch nur im Internet ein wenig stöbern um den Sachverhalt zu bestätigen.
    Die unnötigen Frequenznutzungsgebühren, die schleichend eingeführt zu Frequenzschutzbeiträgen gewandelt wurden, sind reine Abzocke zu Lasten der FA.
    Sicherlich, alles von den „Gerichten“ genehmigt und offiziell bestätigt. Wer die Macht hat kann sich alles passend machen, das erleben wir ja jeden Tag neu.
    Was Versuchsfunk – Amateurfunk mal bedeutete zeigt das unter YouTube immer noch vorhandene Video: „Das unsichtbare Netz“.
    Unser großartiges Hobby wird immer mehr und mehr ausgehöhlt und drangsaliert. Jetzt wird auch noch die Lizenz N, mit der Begründung eines leichteren Zugang zum Amateurfunk, eingeführt. Gut als Geldmaschine, gut für die Anwärter, katastrophal für den Amateurfunk, Noch mehr, die einfach eine Funkkiste kaufen und dann die Antenne evtl. noch von einer Firma installieren lassen. Noch mehr „Frontplattenschnacker“ auf den Bändern. Ich, für meinen Teil, habe die Konsequenzen gezogen und das einst von mir so geliebte und über alle Maßen geschätzte Hobby beerdigt und mich anderen Freizeitaktivitäten ohne Gängelung zugewandt.
    Machts gut Freunde, behaltet Euren Enthusiasmus, lasst Euch von der BNetz- Agentur weiter drangsalieren und bezahlt artig die Frequenz-ab-nutzungsgebühren. Ich bin raus und werde keine Taste mehr anfassen, obwohl mir der HSC unendliche Freude bereitet hat. Vielleicht liegt es auch an meinem Alter. Ein Leben lang hätte ich mich für den Amateurfunk „zerreißen“ lassen. Heute, fast alle Freunde, wirkliche Freunde, aus den Reihen der FA sind verstorben, nachlesbar in meinem Beitrag: „Mit 60 Ohm um die Welt“- 60 Jahre Amateurfunk im Rückblick.
    Meine Verneigung vor dem Amateurfunk habe ich mit den ca. 150 technischen und mathematisch ausführlichen Beiträgen über alle Fragen zu Rauschen, parametrischen Mischern, Endstufen, Antennen, Zuleitungen, Balun und Co. abgeschlossen in der Hoffnung, dass damit allmählich die vielen, vielen Mythen zu diesen Themen aus den Köpfen der heutigen FA und der Newcomer verschwinden.

    73 Walter, DL3LH

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