LPD

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Funkanwendungen in diesem Bereich wurden vormals Low Power Device bzw. LPD genannt. Deren Sprachübertragungsvarianten gehören als 433/434-MHz-Sprechfunk inzwischen auch zu den SRD, aber die Nutzung ist in Europa nur in Deutschland, Österreich und den Niederlanden erlaubt. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Inverkehrbringen neuer Sprechfunkgeräte nicht mehr empfohlen. Noch gibt es anmelde- und gebührenfreie Handfunkgeräte im Bereich 433/434 MHz für den Kurzstreckenfunk, sogenannter Jedermannfunk.

Je nach Umgebungsbedingungen sind mit den zigarettenschachtelgroßen Geräten Reichweiten um 0,5 bis 2 km möglich. Die ersten LPD-Geräte kamen 1995 auf den Markt; wurden mittlerweile von den seit 1999 erhältlichen PMR-Geräten überholt, die im Bereich 446 MHz funken und bei ähnlichen Anschaffungspreisen und Abmessungen mit mehr Sendeleistung bis zu 5 km überbrücken können. Da LPD-Geräte zunächst nicht von PMR-Geräten zu unterscheiden sind, achtet man am besten auf das Zulassungszeichen; während PMR-Geräte lediglich das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Kennnummer tragen, findet man auf den LPD-Geräten zusätzlich das Kennzeichen CEPT LPD-D.

Lesezeit ca.: 1 min. - Erstellt am: 18.06.2023 - ID: 4262

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