Gegenüber der Bundesnetzagentur kamn man Verzicht auf die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder der Rufzeichenzuteilungen erklären.
Wenn man zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen ist und man benötigt die Zulassung oder eines seiner Rufzeichen nicht mehr? Dann kann man gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Verzicht erklären.
Sende eine Verzichtserklärung an die BNetzA, wenn man folgendes nicht weiter benötigt:
- die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und die damit verbundene, personengebundene Rufzeichenzuteilung,
- das Ausbildungsrufzeichen,
- das Klubstationsrufzeichen oder
- die Rufzeichenzuteilung für eine fernbedient oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle.
Bitte beachte: Mit dem Verzicht auf die personengebundene Rufzeichenzuteilung verzichtet man gleichzeitig auf alle weiteren Rufzeichenzuteilungen, die gegebenenfalls zusätzlich zugeteilt sind. Man ist dann zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht mehr berechtigt.
Der Verzicht wird spätestens zum Ende des Monats, in welchem die Erklärung bei der BNetzA eingeht, wirksam. Erst dann endet Ihre Beitragspflicht. Bis dahin fällige Beiträge werden nacherhoben.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
- man ist zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügt somit über ein personengebundenes Rufzeichen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- das Zuteilungs- oder Zulassungsurkunde im Original
Frist
Es gibt keine Antragsfrist.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie man Widerspruch einlegen kann, kann man dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Man kann die Verzichtserklärung online oder per Post einreichen.
Online-Antrag:
- Rufe den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt einen Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Fülle den Antrag vollständig online aus.
- Sende den Antrag online ab.
- Sende die Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde im Original an die BNetzA. Sofern man über diese nicht mehr verfügen, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- man erhält
- eine Verzichtsbestätigung und
- eine Zahlungsaufforderung.
- man bezahlt die Gebühr.
Per Post:
- Schicke eine formlose, eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung per Post an die BNetzA und füge dieser die Zulassungs- oder Zuteilungsurkunde bei. Sofern man über diese nicht mehr verfügt, benötigt die BNetzA eine ebenfalls formlose Verlusterklärung.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet den Antrag.
- man erhält
- eine Verzichtsbestätigung und
- eine Zahlungsaufforderung.
- man bezahlt die Gebühr.
Rechtsgrundlagen
- §§ 9, 12 bis 14 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenver-ordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetza-gentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA – BNetzABGebV)
Online Dienste
Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen online erklären
Zuständige Stelle (BUS)
De-Mail: info@bnetza.de-mail.de
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – Dienstleistungszentrum 10
Alter Hellweg 56
44379 Dortmund
Telefon: 0231 99550
Fax: 0231 9955180
E-MailDe-Mail: info@bnetza.de-mail.de
Öffnungzeiten
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 225
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Telefon: +49 613118 0
Fax: +49 6131 185016
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