EMVG

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Das EMVG (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz) ist ein deutsches Gesetz, das die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Geräten und Anlagen regelt. Es setzt europäische Richtlinien in nationales Recht um und verfolgt das Ziel, elektromagnetische Störungen zu minimieren, damit verschiedene Geräte und Systeme störungsfrei zusammenarbeiten können. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Geltungsbereich: Das EMVG gilt für elektrische und elektronische Geräte sowie für fest installierte Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen oder durch solche beeinträchtigt werden können.
  2. Schutzanforderungen: Geräte und Anlagen müssen so konstruiert sein, dass sie die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen. Dazu gehört, dass sie keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen und gegen solche ausreichend geschützt sind.
  3. Konformitätsbewertung: Hersteller müssen durch geeignete Verfahren nachweisen, dass ihre Produkte den EMV-Anforderungen entsprechen. Dies kann durch interne Produktionskontrollen oder durch Zertifizierung durch eine benannte Stelle erfolgen.
  4. CE-Kennzeichnung: Produkte, die den Anforderungen des EMVG entsprechen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Dies signalisiert die Einhaltung der europäischen EMV-Richtlinien.
  5. Marktüberwachung: Die zuständigen Behörden überwachen den Markt, um sicherzustellen, dass nur konforme Produkte in Verkehr gebracht werden. Bei Verstößen können Maßnahmen wie Rückrufe oder Verkaufsverbote ergriffen werden.
  6. Dokumentation und Informationspflichten: Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen und aufbewahren, die die Konformität ihrer Produkte belegen. Zudem sind sie verpflichtet, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen bereitzustellen.

Das EMVG trägt dazu bei, eine harmonisierte Regelung für die elektromagnetische Verträglichkeit in der EU zu schaffen und die Störfestigkeit und Sicherheit von elektrischen und elektronischen Geräten zu gewährleisten.

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