Nach dem EMVG (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz) werden jährliche Gebühren von der BNetzA für den Amateurfunk erhoben für:
- die Bearbeitung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten (Störungsbearbeitung)
- die Marktüberwachung (z.B. messtechnische Prüfung von auf den Markt kommenden und befindlichen elektrischen oder elektronischen Geräten).
https://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/BJNR287910016.html