EMV

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Nach dem EMVG (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz) werden jährliche Gebühren von der BNetzA für den Amateurfunk erhoben für:

  • die Bearbeitung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten (Störungsbearbeitung)
  • die Marktüberwachung (z.B. messtechnische Prüfung von auf den Markt kommenden und befindlichen elektrischen oder elektronischen Geräten).

https://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/BJNR287910016.html

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