funken im Urlaub / Ausland
we love it on the air
Inhaltsverzeichnis
Info
Als deutscher Funkamateur kannst du auch im Ausland funken. Allerdings sind dabei die Regelungen im entsprechenden Land zu beachten.
Das Erste, was man sich merken sollte, ist, dass eine Vereinbarung über den gegenseitigen Betrieb nicht bedeutet, dass der Amateur einfach loslegen und senden kann. Es bedeutet, dass es bekannte Verfahren gibt, die zu befolgen sind. Man kann sich das so vorstellen, dass es bestimmte „Reifen“ gibt, durch die der Amateur „springen“ muss, damit er die Erlaubnis erhält, von einem anderen Land aus zu senden.
In einigen Fällen, reicht es einfach den Präfix des Landes, in welchem man sich befindet, vor das eigene Rufzeichen zu stellen. Z.B. für den Betrieb in Lichtenstein würde es HB0/DL2FBO heißen. In vielen Fällen, insbesondere bei multilateralen Abkommen wie CEPT, muss der Amateur nur bestimmte Dokumente mit sich führen und kann auf Sendung gehen. In einigen Fällen, wie z. B. bei der IARP, muss der Amateur zuerst ein schriftliches Dokument erhalten, das den Sendebetrieb genehmigt, bevor er beginnen kann. In vielen Fällen muss der Amateur trotz eines bestehenden bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und einem bestimmten Land über die entsprechenden Kanäle eine Betriebsgenehmigung beantragen und die erforderlichen Gebühren entrichten. Es gibt auch Situationen, in denen ein Land trotz eines fehlenden bilateralen Abkommens die Möglichkeit bietet, eine vorübergehende Betriebsgenehmigung oder Lizenz zu beantragen und zu erhalten.
Ein Wort der Warnung: Wenn man in einem anderen Land funken möchte, muss man die dort geltenden Regeln und Vorschriften für den Amateurfunk beachten. Die Frequenzzuweisungen können unterschiedlich sein. Es liegt eigener Verantwortung, die Unterschiede zu verstehen, wenn man vom Ausland aus operieren will.
Was sollte man beachten?
Als Funkamateur, der im Ausland funken möchte, gibt es mehrere wichtige Dinge zu beachten:
Lizenz und Genehmigungen
- CEPT-Lizenz: Viele europäische Länder akzeptieren die CEPT-Lizenz (CEPT Recommendation T/R 61-01 und T/R 61-02). Diese erlaubt es Funkamateuren, ihre Amateurfunklizenz in anderen CEPT-Ländern ohne zusätzliche Genehmigung zu nutzen. Überprüfe, ob der Zielort diese Regelung anerkennt.
- Genehmigungen außerhalb der CEPT: Wenn man in ein Land reist, das nicht Teil der CEPT-Vereinbarung ist, benötigt man möglicherweise eine spezielle Genehmigung oder Lizenz von der zuständigen Behörde des Gastlandes. Kontaktieren die Amateurfunkorganisation oder die Fernmeldebehörde des Gastlandes im Voraus.
Dokumente
Zusätzlich zu dem im Gastland nötigen Dokumente wie z.B.
- Personalausweis
- Reisepass
- Impfbescheinigungen / auch für evtl. Tiere (Hund)
- evtl. Internationaler Führerschein
sollte man folgende Dokumente mitführen
- eigene Amateurfunk Lizenz
Betriebsvorschriften und Frequenznutzung
- Informiere dich über die lokalen Betriebsvorschriften und Frequenzzuweisungen des Gastlandes. Diese können sich von den Vorschriften in deinem Heimatland unterscheiden.
- Beachten die Einschränkungen oder Sonderregelungen, die für bestimmte Frequenzbänder oder Betriebsarten gelten könnten.
Technische Anforderungen
- Stelle sicher, dass die Ausrüstung den technischen Standards und Vorschriften des Gastlandes entspricht.
- Überprüfen die lokalen Stromversorgungsspezifikationen und besorge dir gegebenenfalls passende Adapter oder Spannungswandler.
Rufzeichen
- In vielen Fällen muss man dem eigenen Rufzeichen ein Präfix des Gastlandes voranstellen oder anhängen. Informieren dich über die genauen Vorschriften.
Notfallprotokolle
- Mache dich mit den lokalen Notfallprotokollen vertraut und sei dir bewusst, wie man im Falle eines Notfalls reagieren sollte.
Gesetzliche Anforderungen
- Halten dich strikt an die gesetzlichen Anforderungen des Gastlandes, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Kulturelle und sprachliche Aspekte
- Respektieren die kulturellen Unterschiede und sei dir bewusst, dass die Sprachbarriere ein Hindernis sein kannt. Ein grundlegendes Verständnis der Landessprache oder wichtige Amateurfunkbegriffe kann hilfreich sein.
Kontakt mit lokalen Funkamateuren
- Es kann hilfreich sein, im Voraus Kontakt zu lokalen Funkamateuren oder Amateurfunkvereinen aufzunehmen. Diese können Ihnen wertvolle Informationen und Unterstützung bieten.
Zollbestimmungen
- In der Regel gibt keine Informationen über Zollbestimmungen (Einfuhr/Ausfuhr von Geräten) vor. Anzuraten ist auf jeden Fall, eine Art Besitznachweis (Kaufquittung o.ä. der Geräte als Kopie) mitzuführen. Bei Unsicherheit sollten die Zollämter gefragt werden. Verbindliche Auskünfte kann man leider nicht geben.
- Zu beachten ist, dass man bei der (Wieder-)Einfuhr von Funkgeräten eine VEREINFACHTE NÄMLICHKEITSBESCHEINIGUNG der Bundespolizei/des Zolls bei sich haben sollte. Diese kann man kurz vor Abflug auf dem Flughafen ausfüllen und abstempeln lassen (dies gilt z.B. für die Kanarischen Inseln oder die Türkei).
Sonstiges
- evtl. eine Diebstahl Versicherung
- evtl. Auslandskrankenversicherung
Vor Ihrer Reise sollten Sie umfassend recherchieren und sich gut vorbereiten, um einen reibungslosen und legalen Funkbetrieb im Ausland zu gewährleisten.
Gegenseitige Vereinbarungen nach Ländern
- CEPT-Mitgliedsstaaten
- IARP-Mitgliedsstaaten
- Mitglieder von CEPT und IARP
- USA- und Kanada-Vertrag
- CEPT und IARP.
Internationale gegenseitige Betriebsvereinbarungen für Amateurfunk erlauben es Funkamateuren aus einem Land, eine Station zu betreiben, während sie in einem anderen reisen, ohne dass zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Wenn zwischen den Ländern kein Abkommen besteht, müssen Funkamateure häufig eine gegenseitige Betriebserlaubnis oder eine vollständige Amateurfunklizenz und ein Rufzeichen des Gastlandes beantragen. Einige Länder können anstelle von Prüfungsanforderungen eine ausländische Amateurfunklizenz als Qualifikationsnachweis akzeptieren, während andere Gastländer einseitige gegenseitige Betriebsprivilegien ohne zusätzliche Lizenzierung gewähren können.
Eine Liste mit allen Info’s zu den Frequenzen anderer Länder hat Hans Schwarz, DK5JI für den DARC hier zusammengestellt.
CITEL-Vereinbarung
IARP-Lizenz
Die International Amateur Radio Permit (IARP) ermöglicht den Auslandsbetrieb in nord- und südamerikanischen Vertragsstaaten, ohne dass eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist.
Die CITEL-Vereinbarung ermöglicht die Ausstellung einer IARP durch eine Mitgliedsgesellschaft der International Amateur Radio Union (IARU).
USA und Kanada
Inländische Lizenzen
Bürger der Vereinigten Staaten oder Kanadas können in dem anderen Land als inländisch lizenzierte Station operieren, als ob ihre Lizenz in diesem Land ausgestellt worden wäre, ohne dass eine Lizenz oder Erlaubnis der anderen Regierung eingeholt werden muss.
Ein amerikanischer oder kanadischer Amateur darf Dritten die Nutzung seiner Station und seines Rufzeichens gestatten, internationalen Verkehr Dritter transportieren, als vorübergehender Kontrolloperator für eine Repeater- Station fungieren und sich unter Verwendung des nationalen Rufzeichensystems als inländische Station identifizieren, vorausgesetzt:
- Der Lizenznehmer besitzt die Staatsbürgerschaft und eine gültige Amateurfunklizenz des Landes für seinen Wohnsitz;
- Der Lizenznehmer hängt die lokale US/kanadische Zone (Region) an das ENDE seines Rufzeichens an, wenn er seine Station identifiziert; und,
- Der Lizenznehmer hält sich an die Betriebsbefugnisse, Frequenz-(Band-)Zuweisungen und Gesetze des Landes, in dem er derzeit tätig ist.
Ausländische CEPT- und IARP-Betreiber, die die USA und Kanada besuchen
- Muss über Betriebsberechtigungen im jeweiligen Land verfügen.
- Muss sich mit der entsprechenden US-amerikanischen oder kanadischen Ländervorwahl und Zone (Region) VOR ihrem Rufzeichen identifizieren.
- Sie müssen Beschränkungen bezüglich der Verwendung ihrer Geräte durch Dritte beachten.
- Muss sich an die Betriebsbefugnisse und Frequenzen ihrer Landeslizenz UND des Landes, in dem sie tätig sind, halten.
- Zwischen den beiden Ländern muss ein gegenseitiges Abkommen bestehen und in gutem Ansehen sein.
Internationale Gewässer und Luftraum
Funkamateure in internationalen Gewässern oder im Luftraum unterliegen den gegenseitigen Zulassungsanforderungen des Landes, unter dem das Schiff geführt wird. Die Erlaubnis des Schiffskapitäns zur Nutzung von Amateurfunkgeräten an Bord ist oft gesetzlich vorgeschrieben.
Antarktis
Obwohl die Antarktis vertraglich als international gilt, unterliegen Funkamateure in der Antarktis häufig den gegenseitigen Lizenzierungsanforderungen des Landes, unter dem das Lager gekennzeichnet ist.
Außerirdische
Stationen, die vom Weltraum aus betrieben werden, definiert als eine Höhe von mehr als 50 km (31 Meilen) über der Höhe des durchschnittlichen Geländes, unterliegen den Bedingungen, die in Verbindung mit ihrer Amateurlizenzerteilung festgelegt wurden.
DX-Ausgabe
Eine DX-Pedition ist eine Expedition zu einem Ort, der von Funkamateuren als exotisch angesehen wird, vielleicht wegen seiner Abgelegenheit oder weil nur sehr wenige Funkamateure von diesem Ort aus aktiv sind. Dies kann eine Insel, ein Land oder sogar ein bestimmter Punkt in einem geografischen Raster sein.
Die Aktivität wurde vom ehemaligen ARRL- Präsidenten Robert W. Denniston ins Leben gerufen. Mr. Dennistons DX-Pedition von 1948 ging auf die Bahamas und hieß „Gon-Waki“ ala Thor Heyerdahls “ Kon-Tiki „-Expedition im Vorjahr. Es gab wohl frühere Reisen, bei denen Amateurfunk verwendet wurde, die sich als DX-peditionen qualifiziert haben könnten. Ein Beispiel ist die Reise des Schoners Kaimiloa, der 1924 den Südpazifik bereiste. Während die wohlhabenden Besitzer des Schiffes die Inseln genossen, hielt ein Funkamateur Kontakt mit Experimentatoren in den Vereinigten Staaten und schickte QSL-Karten an sie.
Quellen: https://gemini.google.com/app/11a2862de4e1a8fc
CEPT Mitgliedsstaaten
Hier ist eine Liste der CEPT-Mitgliedsstaaten (Stand 2024):
- Albanien
- Andorra
- Armenien
- Aserbaidschan
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Georgien
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kasachstan
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Moldawien
- Monaco
- Montenegro
- Niederlande
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russland
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Vereinigtes Königreich
- Zypern
Diese Liste enthält die Länder, die Mitglieder der CEPT (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications) sind. Es ist jedoch immer ratsam, die aktuellsten Informationen und spezifischen Regelungen der CEPT-Staaten bezüglich der Amateurfunklizenz zu überprüfen, da sich Mitgliedschaften und Regularien ändern können.
IARP-Mitgliedsstaaten
Die International Amateur Radio Permit (IARP) ist eine Genehmigung, die es Funkamateuren ermöglicht, in anderen Mitgliedsstaaten der Interamerikanischen Telekommunikationskommission (CITEL) zu operieren. Hier ist eine Liste der Mitgliedsstaaten, die das IARP-Abkommen ratifiziert haben (Stand 2024):
- Argentinien
- Brasilien
- Kanada
- El Salvador
- Peru
- Trinidad und Tobago
- Vereinigte Staaten
Diese Staaten haben das IARP-Abkommen unterzeichnet und umgesetzt, wodurch Funkamateure aus diesen Ländern in den anderen Mitgliedsstaaten operieren können, die das Abkommen ebenfalls ratifiziert haben. Es ist ratsam, vor der Reise die aktuellen Regelungen und Anforderungen zu überprüfen, da sich diese ändern können.
Links
Die CEPT Lizenz habe ich hier ausführlich erklärt.
Eine Liste mit allen Info’s zu den Frequenzen anderer Länder hat Hans Schwarz, DK5JI für den DARC hier zusammengestellt.
Eine Liste mit allen Informationen zu den einzelnen Ländern findest du bei: http://www.arrl.org/reciprocal-permit
Die Empfehlung für Klasse A-Amateurfunkzulassungen ist CEPT T/R 61-01 – CEPT Radio Amateur Licence
Für die Klasse E lautet die Empfehlung: ECC/REC/(05)06 – CEPT Novice Radio Amateur Licence