Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
vielleicht sollte man noch die farbringwerte und toleranzen der wiederstände mit hinzu nehmen, weil auf dauer merkt sich das keiner, es sei denn , er arbeitet täglich damit von berufs wegen.
offiziellen Fragenkatalog, den die BNetzA veröffentlicht hat (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Fragenkatalog/Pruefungsfragen.pdf), ist im Anhang außer der Formelsammlung kein Frequenz- und auch kein Rufzeichenplan zu finden; lediglich die IARU-Bandpläne sind vorhanden.
Ich frage mich nun, was in der Prüfung wohl zur Verfügung gestellt wird – das offizielle PDF der BNetzA oder das hier verlinkte der Außenstelle Dortmund? Oder kann jede Außenstelle selbst festlegen, welchen Umfang die Hilfsmittel haben?
Hallo Andreas,
die in dieser PDF angegeben Informationen werden dir während der Prüfung zur Verfügung gestellt.
Die Prüfungsfragen sind einheitlich in Deutschland.
Du kannst dir auch das PDF direkt von der Bundesnetzagentur herunter laden:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeFormulare/Hilfsmittel_12062024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Danke für die Klarstellung! 🙂
Bleibt für mich nur noch eine Unklarheit (entschuldige die vielleicht blöde Frage), sie betrifft den Technikteil der Prüfung, der sich ja in den Klassen unterscheidet.
Wenn ich nun gleich die A-Lizenz anstrebe:muß ich „nur“ den Stoff für die A-Prüfung draufhaben oder auch die E- und N-Teile? Ich bin ein bißchen verwirrt:
Auf einschlägigen Afu-Websites, auch des DARCs, ist immer wieder von „Technik A“, „Technik E“ etc. die Rede, als müsse man den Stoff des jeweiligen Teils lernen für die dazugehörige Lizenzklasse.
Auch im Afu-Lernprogramm „HamRadio-Trainer 4.0“ zum Beispiel (veralteter Fragenkatalog, ich weiß, aber gut zum ersten Einsteigen ins „geführte Büffeln“) kann man sich zu Anfang sich für eine Klasse entscheiden, und wenn man sich für A entscheidet, sind es in „Technik A“ 1061 Fragen; die 377 Fragen von Technik E kommen gar nicht vor – spräche also für „getrennte Welten“ und nicht für die Annahme, A sei eine Art Teilmenge von N, E und A.
Genau dies legt aber die Stelle auf eurer Seite nahe (https://www.dl2fbo.de/amateurfunk-pruefung/#Uebersicht_der_Pruefungsteile):
„Für eine Amateurfunkprüfungsbescheinigung der Klasse A müssen die Prüfungsteile V, B, N, E und A bestanden sein.“
Kannst auch hier für mehr Licht im Dunkel sorgen?
Vielen Dank
Hallo Andreas,
ich habe es unter den Prüfungsteilen beschrieben.
„Für eine Amateurfunkprüfungsbescheinigung der Klasse A müssen die Prüfungsteile V, B, N, E und A bestanden sein“
Du musst also alle drei technische Prüfungen ablegen.
Viele Grüße
Conny
Merci! 🙂